Sitzung: 21.01.2016 Rat der Gemeinde Nordkirchen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 00, Enthaltungen: 00
Vorlage: 023/2016
Beschlussvorschlag
1.
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte und
mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss 2014
wird gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme von 86.131.783,71 Euro und
einem Jahresfehlbetrag von 516.441,77 Euro festgestellt. Der Fehlbetrag in Höhe
von 516.441,77 Euro wird auf die Rechnung des Jahres 2015 vorgetragen und dort
mit der allgemeinen Rücklage verrechnet.
Abstimmungsergebnis: 26:00:00
(J:N:E)
2. Die Mitglieder des Rates der Gemeinde Nordkirchen beschließen gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW die uneingeschränkte Entlastung des Bürgermeisters bezüglich des Abschlusses 2014.
Herr Bergmann erteilt Herrn Theis als Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses das Wort.
Herr Theis dankt der Firma Concunia, dass zum ersten Mal ein Bericht einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft lesbar sei. Er macht deutlich, dass man weiterhin die Kreditrisiken und auch die Finanzierung der Flüchtlingssituation weiter diskutieren solle.
Abstimmungsergebnis: 25:00:00 (J:N:E)
Zu Punkt 2 des Beschlussvorschlages hat der Bürgermeister nicht mitgestimmt.