Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 02, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag

 

1.         Der Rat der Gemeinde beschließt zu den im Rahmen der öffentlichen Auslegung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nordkirchen eingegangenen Bedenken und Anregungen entsprechend den vorgelegten Abwägungsvorschlägen.

2.         Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für das angesprochene Grundstück nördlich der Ermener Straße/westlich der Straße „Zur Kläranlage“ einschließlich der zugehörigen Begründung.

3.         Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt zu den im Verfahren der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes „Viehhandelsbetrieb Venneker“ eingegangenen Bedenken und Anregungen entsprechend den vorgelegten Abwägungsvorschlägen.

4.         Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt den Bebauungsplan „Viehhandelsbetrieb Venneker“ für das Grundstück nördlich der Ermener Straße/westlich der Straße „Zur Kläranlage“ einschließlich der zugehörigen Begründung zur Satzung gemäß § 10 des Baugesetzbuches.

 


Herr Klaas berichtet über die Gründe, die zur Rückweisung des Antrages der Gemeinde auf Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanes durch die Bezirksregierung geführt haben.

 

Er erläutert kurzgefasst noch einmal die Bedenken und Anregungen sowie die Abwägungsvorschläge dazu, die in den Verfahren der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung und in der öffentlichen Auslegung eingegangen sind. Konkret stellt er die neu erarbeitete Auflistung der Bedenken und Anregungen zur Flächennutzungsplanänderung vor. Diese Auflistung war im Ratsportal der Gemeinde seit Einladung zum Bauausschuss vom 14.01.2016 mit den übrigen Unterlagen einsehbar.

 

Es gibt hierzu keine Anmerkungen oder Rückfragen der Ratsmitglieder, so dass über den Beschlussvorschlag abgestimmt werden kann.

 


Abstimmungsergebnis: 24:02:00 (J:N:E)