Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 02, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag

 

1.         Der Rat der Gemeinde beschließt zu den im Rahmen der öffentlichen Auslegung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nordkirchen eingegangenen Bedenken und Anregungen entsprechend den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.

2.         Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für das angesprochene Grundstück nördlich der Ermener Straße/westlich der Straße „Zur Kläranlage“ einschließlich der zugehörigen Begründung.

3.         Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt zu den im Verfahren der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes „Viehhandelsbetrieb Venneker“ eingegangenen Bedenken und Anregungen entsprechend den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.

4.         Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt den Bebauungsplan „Viehhandelsbetrieb Venneker“ für das Grundstück nördlich der Ermener Straße/westlich der Straße „Zur Kläranlage“ einschließlich der zugehörigen Begründung zur Satzung gemäß § 10 des Baugesetzbuches.

 

 


Herr Klaas erklärt, dass die Bezirksregierung Münster die Genehmigung zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht in Aussicht stellen konnte.

 

Sie mahnte zwei Dinge an. Zum einen lagen dem Rat der Gemeinde Nordkirchen zum Satzungsbeschluss die Abwägungsvorschläge und Einwendungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Bürger nicht vor, zum anderen müsse die Verwaltung bei den Abwägungsvorschlägen zu den Einwendungen während der öffentlichen Auslegung eine saubere Differenzierung zwischen den Einwendungen zum Flächennutzungsplan und zum Bebauungsplan treffen.

 

Die Gemeinde Nordkirchen ist diesen Anmerkungen seitens der Bezirksregierung Münster nachgekommen. Zum Satzungsbeschluss liegen zusätzlich sowohl die Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 I, 4 I BauGB vor, als auch die getrennten Abwägungsvorschläge zum FNP und Bebauungsplan aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 II BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

 

Herr Klaas stellt die Frage, ob den Ausschussmitgliedern noch Unterlagen oder Informationen fehlen zum abschließenden Satzungsbeschluss. Dies wird ausdrücklich verneint.

 


Abstimmungsergebnis: 14:02:00 (J:N:E)