Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss entscheidet, die Variante A des Planers und Investors Thomas Buhl, Schwerte, für die Neubebauung der Grundstücke Schloßstraße 5 und Schloßstraße 7, realisieren zu lassen.

 

Abstimmungsergebnis: 14:00:02 (J:N:E)

 

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss entscheidet, die Variante B des Planers und Investors Thomas Buhl, Schwerte, für die Neubebauung der Grundstücke Schloßstraße 5 und Schloßstraße 7, realisieren zu lassen.

 

Abstimmungsergebnis: 00:00:16 (J:N:E)

 

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss entscheidet, die Variante C des Planers und Investors Thomas Buhl, Schwerte, für die Neubebauung der Grundstücke Schloßstraße 5 und Schloßstraße 7, realisieren zu lassen.

 

Abstimmungsergebnis: 02:00:14 (J:N:E)

 


Keine. Herr Bergmann erklärt, dass in der letzten Sitzung des Ausschusses für Bauen und Planung drei verschiedene Vorschläge von dem Investor Herrn Buhl vorgestellt wurden. Heute werde um eine endgültige Entscheidung gebeten, welche dieser drei Varianten auf dem Grundstück gebaut werden soll.

 

Herr Klaas stellt kurz die einzelnen Planungsvarianten des Investors vor. Der Stellplatznachweis werde bei allen drei Varianten im Laufe der weiteren Planungsschritte noch mit dem Investor und der Baugenehmigungsbehörde des Kreises Coesfeld zu erörtern sein, eventuell könne Tiefgarage notwendig werden.

 

Herr T. Quante für die CDU erklärt, dass man zunächst die breite Bürgerbeteiligung und die einzelnen, sehr gut besuchten Workshops im Vorfeld herausstellen muss. Man habe in Zusammenarbeit vieler Bürger drei hervorragende Planungsvarianten erarbeitet. In der CDU habe man über alle drei Varianten breit diskutiert und die Vor- und Nachteile abgewogen. Herr Quante erklärt diese Argumentation. Die CDU spricht sich demnach für die Variante A aus.

 

Herr Theis schließt sich den inhaltlichen Ausführungen von Herrn T. Quante an. Bei der SPD-Fraktion gebe es jedoch keinen Fraktionszwang.

 

Herr Geiser stellt heraus, dass Variante A einen entscheidenden Vorteil gegenüber den anderen beiden Varianten habe. Die Variante A stellt im Erdgeschoss beider geplanten Gebäude nur Dienstleistungsräume dar. Wohnräume sollten richtigerweise erst ab dem ersten Obergeschoss eingerichtet werden.

 

Fr. Spräner erklärt, dass man dem Investor noch zwei Empfehlungen mit auf den Weg geben würde. Zum einen könne man sich einen sinnvollen Lückenschluss zwischen beiden geplanten Gebäuden vorstellen, in leichter Form z. B. von Glas, zum anderen könne man die Aufenthaltsqualität zwischen den Gebäuden sicherlich weiter steigern, wenn die Stellplätze in eine Tiefgarage verlegt würden.