Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 00, Enthaltungen: 01

Beschlussvorschlag

 

Der vorgelegte Entwurf der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Nordkirchen wird angenommen und als Satzung beschlossen.

 

Die zugrunde liegende Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren ab 01.01.2016 wird angenommen und beschlossen.

 

 


Herr Tönning verweist auf die Fachausschüsse, in denen diese Gebührensatzung ausgiebig erläutert wurde.

 

Herr Geiser merkt an, dass in der Bürgerschaft sehr große Verwirrung herrsche, da aus der Darstellung in den Ruhr Nachrichten nicht klar heraus gekommen sei, dass für die Gebühr die Restmülltonne ausschlaggebend sei.

 

Dazu erklärt Herr Bergmann, dass die Unsicherheit auch im Rathaus angekommen sei, da viele Anrufe und Besucher bei den Kollegen und Kolleginnen eingehen würden. Unabhängig davon werde die Gemeinde ein Infoblatt herausgeben.

 

Herr Tönning macht deutlich, dass der in den Ruhr Nachrichten abgedruckte Bericht nicht von der Gemeinde stamme. Auch habe man vor, am Freitag die Inhaber von Familientonnen anzuschreiben, um denen die Änderungen genau zu erklären.

 

Herr Tepper möchte wissen, wie das Verfahren zur Ermittlung einer Zweittonne aussehe und wie der Tausch bzw. die Abholung organisiert werden solle.

 

Dazu antwortet Herr Tönning, dass es im Rathaus eine sehr detaillierte Liste gebe, aus der auch hervorgehe, wer zwei oder mehr Tonnen einer Sorte habe. Die Inhaber werden angeschrieben. Als letzte Möglichkeit könne er sich vorstellen, dass auf einer Tour ein Vertreter der Verwaltung bei Remondis mitfährt, um zu sehen, wo es mehr als eine Tonne gebe.

 

Herr Janke möchte wissen, wie sich die Bürger und Bürgerinnen jetzt verhalten sollen. Vielen sei nicht klar, ob sie einen Antrag stellen müssten oder sich lediglich melden.

 

Dazu erklärt Herr Bergmann, dass jeder im Rathaus anrufen könne. Dort werden dann die Bürger und Bürgerinnen beraten.


Abstimmungsergebnis: 26:00:02 (J:N:E)