Sitzung: 03.12.2015 Ausschuss für Bauen und Planung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 00, Enthaltungen: 00
Vorlage: 108/2015
Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Gemeinde beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Bergstraße II“ im beschleunigten Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung.
Der Rat der Gemeinde beschließt im Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Bergstraße II“ im Rahmen des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
2. Der Rat der Gemeinde beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Lüdinghauser Straße-West“ für das Flurstück Gemarkung Nordkirchen, Flur 12, Flurstück 929.
Herr Baier erklärt ausführlich die beabsichtigte Bauleitplanung.
Es handele sich hierbei um eine sinnvolle Nachverdichtung in Zentrumsnähe des Ortsteiles Nordkirchen und eine Angleichung des Bebauungsplanes entsprechend dem seinerzeit tatsächlich erfolgten Ausbau der Rosenstraße im Einmündungsbereich zur Lüdinghauser Straße.
Abstimmungsergebnis: 16:00:00 (J:N:E)