Herr Bergmann erklärt, dass sich die Rahmenbedingungen für die Windkraftplanung in diesem Jahr abermals geändert haben. Man habe Herrn Aufleger vom Planungsbüro IWP beauftragt, die Planungen im Gemeindegebiet an die aktuellen rechtlichen und durch Urteile gestützten Rahmenbedingungen anzupassen und zunächst ein neues Potentialflächenkonzept zu erstellen.

 

Herr Klaas stellt hierzu die wichtigsten Änderungen vor. Durch ein Urteil des OVG Lüneburg sind vor allem Radaranlagen / Funkfeueranlagen und deren mögliche Beeinträchtigungen durch Windkraftanlagen in den Fokus geraten. Eine solche Anlage steht im Südosten des Gemeindegebietes, inmitten der laut Flächennutzungsplan und Bebauungsplan ausgewiesenen Fläche für Windkraftanlagen.

 

Der Regionalplan hat auf seiner Ebene dieses weiche Tabukriterium aufgenommen und die Fläche für Windkraftanlagen in dem Plan ausgeschlossen.

 

Herr Geiser stellt klar, dass es sich heute um keine inhaltliche Diskussion handele, sondern ein Beschluss gefasst werden soll, der eine Arbeitsgemeinschaft gründet. Die CDU habe vor einem Jahr ihren Standpunkt klar geäußert und die weitere Windkraftplanung in Nordkirchen nicht mitgetragen.

 

Darüber hinaus erachte man einen Arbeitskreis für nicht zielführend. Eine solche Diskussion solle weiterhin in den öffentlichen Sitzungen der entscheidenden Gremien stattfinden und nicht hinter verschlossener Tür mit wenigen Teilnehmern aus Bürgerschaft und Politik.

 

Herr Stierl erklärt für die SPD, dass der Beschluss grundsätzlich mitgetragen werde. Bestehen aber hier von einigen Mitgliedern des Ausschusses Bedenken zu einer Arbeitsgemeinschaft mache eine abschließende Abstimmung zu dem Vorschlag wenig Sinn.

 

Frau Spräner fragt nach, wie der Ablauf und die Organisation einer solchen Arbeitsgemeinschaft aussehen würde und ob diese auch öffentlich stattfinden würde.

 

Herr Bergmann weist darauf hin, dass die Verwaltung mit dem Thema Windkraft erneut in einen Dialog mit den Bürgern treten möchte. Die Arbeitsgemeinschaft werde sich in einem befristeten Zeitrahmen nicht öffentlich treffen und über das Thema kontrovers diskutieren. Die Ergebnisse kann jeder Teilnehmer dann natürlich in seine Gruppe tragen. Selbstverständlich wird es auch weiterhin öffentliche Informationsveranstaltungen der Gemeinde geben.

 

Herr Lübbert stellt für die UWG klar, dass man die Notwendigkeit einer solche Arbeitsgemeinschaft momentan nicht sehe und erachte die Diskussion innerhalb der politischen Gremien für ausreichend. Grundsätzlich müsse man aber das Thema Windkraft erneut aufgreifen.

 

Herr Steinhoff spricht sich für eine Arbeitsgemeinschaft aus. Man habe in der Vergangenheit, wie bei den Gestaltungsvorschlägen zum Grundstück „Haus Westermann“, gute Erfahrungen machen können.

 

Herr T. Quante stellt fest, dass es bei der Diskussion einzig und allein um das Thema „Abstände aufgrund weicher und harter Tabukriterien“ gehe.

 

Herr Bogade fragt, wer darüber entscheidet, welche Personen in die Arbeitsgemeinschaft aufgenommen werden sollen.

 

Herr Klaas erklärt, dass über die Besetzung einer solchen Arbeitsgemeinschaft erst dann zu diskutieren sei, wenn der Ausschuss das Signal gebe, eine solche zu gründen.

 

Nach kurzer Abstimmung zwischen allen Ausschussmitgliedern wird entschieden, über den Beschlussvorschlag nicht abzustimmen.