Sitzung: 03.12.2015 Ausschuss für Bauen und Planung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 00, Enthaltungen: 00
Vorlage: 111/2015
Beschlussvorschlag
Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Sportanlage“ an der Straße „Am Gorbach“ mit der Ergänzung einschließlich der zugehörigen Begründung zur Satzung nach § 10 BauGB.
Herr Klaas erläutert, dass während der öffentlichen Auslegung diverse Nachfragen zur Planung gestellt wurden.
Seitens des Kreises Coesfeld als Träger öffentlicher Belange kam der Hinweis, dass das geplante Informationshäuschen durch die Ausweisung einer privaten Grünfläche und die Zulassung von Nebenanlagen, die der Ver- und Entsorgung des Gebieten dienen (z.B. Anlagen für Stromversorgung und Abwasserentsorgung) planungsrechtlich nicht ausreichend gesichert sei.
Daher schlage man vor, den Bereich des geplanten Informationshäuschens im Bebauungsplan mit bebaubaren Flächen zu definieren.
Abstimmungsergebnis: 16:00:00 (J:N:E)
