Herr Bergmann erklärt, dass im Zuge der Betrachtung der FHF-Mensa auch das Hallenbad im Hinblick auf Denkmalschutz geprüft worden sei. Die Sitzungsvorlage enthielt hierzu eine umfassende Begründung der möglichen Unterschutzstellung der Sport- und Schwimmhalle auf dem Schlossgelände wie sie vom Amt für Denkmalpflege in einem Gutachten gegeben wurde.

 

Herr T. Quante fragt zum einen, ob die Gemeinde die Möglichkeit habe, das Hallenbad an die FHF zu verkaufen und zum anderen, wie hoch die Kosten für ein Gutachten bzw. eine Machbarkeitsstudie für den weiteren Erhalt und einer entsprechenden Nachnutzung seien.

 

Herr Bergmann erklärt, dass die Verwaltung den Verkauf des Grundstückes für nicht sinnvoll erachte. Es handele sich um ein durchaus attraktives Grundstück, welches potentiell auch für spätere Bauvorhaben geeignet sein könnte. Das Land NRW ist zumindest im Moment nicht an einem Rückerwerb interessiert.

 

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.