Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde beschließt die Einleitung eines Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Wilhelm-Raiffeisen-Straße“ im Ortsteil Südkirchen nach § 2 des Baugesetzbuches.

 

Die Änderung ist im vereinfachten Verfahren nach § 13 des Baugesetzbuches durchzuführen.

 

 


Herr Bergmann leitet ein und Herr Klaas erläutert weitere Einzelheiten.

 

Die Änderung des Bebauungsplanes wird erforderlich, da sich aufgrund der konkretisierten Flächenwünsche der Unternehmen eine andere Straßenerschließung anbietet, und zwar durch zwei Sackgassen statt der Ringstraße.

 

Da keine Wortmeldungen erfolgen, wird über den Beschlussvorschlag abgestimmt.

 


Abstimmungsergebnis: 28:00:00 (J:N:E)