Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde beschließt die Einleitung eines Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Wilhelm-Raiffeisen-Straße“ im Ortsteil Südkirchen nach § 2 des Baugesetzbuches.

 

Die Änderung ist im vereinfachten Verfahren nach § 13 des Baugesetzbuches durchzuführen.

 

 


Herr Appel erklärt sich für befangen und nimmt im Zuhörerbereich Platz.

 

Herr Bergmann erläutert einführend, dass bereits in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus, Umwelt und ländliche Entwicklung vom 27.10.2015 die gewerbliche Entwicklung in diesem Gebiet Thema war.

 

Heute möchte man dem Ausschuss und nächste Woche dem Rat empfehlen, aufgrund der individuellen Wünsche der potentiellen ansiedelnden Gewerbebetriebe ein vereinfachtes Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes einzuleiten. Hierbei geht es vor allem um die geänderte Straßenführung. Eine Ringstraße werde nicht mehr favorisiert. Es sollen zwei Stichstraßen errichtet werden.

 

Herr T. Quante fragt nach den Wendemöglichkeiten in den zwei Stichstraßen und wozu die schmalen Grundstücke an den Rändern der Gewerbegebiete dienen.

 

Herr Klaas erklärt, dass die Stichstraßen für große LKW nur bei Mitnutzung der Gewerbegrundstücke zum Wenden geeignet sind. Die schmalen Grundstücke sind teilweise Flächen zur Regenrückhaltung. Die versiegelten Flächen der Gewerbebetriebe sind zum Teil sehr groß, daher mussten im Vorfeld Flächen zur Regenrückhaltung geschaffen werden. Das Niederschlagswasser wird von dort aus kontrolliert in den angrenzenden Graben abgeführt.

 


Abstimmungsergebnis: 15:00:00 (J:N:E)

 

Herr Appel nimmt wieder an den Beratungen teil.