7.1.     Regionale-Projekt „WohnZukunft Südkirchen“

 

Das Projekt hat vom Lenkungsausschuss der Regionale inzwischen den A-Stempel, also die Bestätigung der Umsetzungsreife bekommen. Das mit Städtebauförderungsmitteln für ein Jahr geförderte Quartiersmanagement wurde ausgeschrieben. Die Auftragsvergabe ist in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.11.2015 geplant.

 

Ein Gesprächsabend zum Thema „Neue Wohnformen und Betreuungsangebote hat am 24.09.2015 im Haus „Unterstraße 23“ stattgefunden unter Beteiligung des Caritasverbandes. Mit den Eigentümern wurde eine Vertiefung dieser Überlegungen vereinbart.

 

Mit der Nachbarschaft Eichendorffstraße 1-13 hat ein Treffen stattgefunden über bauliche Verdichtungsmöglichkeiten in diesem Bereich des Ortes. Die Verwaltung wird hier mit Hilfe des Quartiersmanagements Möglichkeiten skizzieren lassen.

 

 

7.2.     Gestaltung der Kreuzung L810/L671, Münsterstraße / Capeller Straße

 

Ein gemeinsamer Gesprächstermin hat stattgefunden mit dem Landesbetrieb Straßen NRW, dem Straßenverkehrsamt des Kreises Coesfeld und der Polizei am 06.10.2015 mit dem Ergebnis, dass geprüft wird, wie eine Kreuzungshilfe für Fußgänger im Verlauf der L 810 angelegt werden kann.

 

 

7.3.     Glasfaserprojekt Nordkirchen mit der BBV

 

Der Gestattungsvertrag zur Nutzung der Straßenflächen der Gemeinde Nordkirchen und ein Kooperationsvertrag wurden inzwischen mit der BBV abgeschlossen. Diese werden dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat zum Genehmigung vorgelegt. Der tatsächliche Ausbaubeginn ist für Frühjahr 2016 vorgesehen.

 

 

7.4.     Bahnhof Capelle

 

Mit der Deutschen Bahn wurde inzwischen vereinbart, dass sie als Bauherrin für die Rampenanlage auftritt und diese realisiert. Die Gründe liegen im Wesentliche darin, dass die Anlage fast vollständig auf dem Grundstück der Deutschen Bahn gebaut werden wird, beim Bau durch die Deutsche Bahn die Umsatzsteuer nicht anfällt und einem Außenstehenden, wie der Gemeinde, kaum möglich ist, verbindliche Absprachen zwischen den verschiedenen Bahndienststellen zu koordinieren.

 

Voraussetzung bleibt, dass der Zuschuss des NWL in Höhe von 90 % erhalten bleibt und die Gemeinde daher nur die nicht durch Zuschüsse gedeckten Kosten zu tragen hat.

 

Die Kosten für die Unterhaltung trägt die Gemeinde.