14.1.  Umwidmung, Verkauf und Modernisierung von Spielplätzen

 

Am 20.09.2012 hat der Rat der Gemeinde Nordkirchen ein Spielplatzkonzept beschlossen, welches vorsah,

 

a)         Spielplätze aufzugeben und umzuwidmen zu Bauplätzen

 

und

 

b)         einen Anteil von 1/3 der Verkaufserlöse zur Modernisierung (außerhalb der „normalen Unterhaltung“)  der bestehenden Plätze zu verwenden.

 

In 2013 und 2014 sind dann die erforderlichen Änderungsverfahren zu den Bebauungsplänen durchgeführt worden.

 

Verkauft wurden bisher die ehemaligen Spielplätze:

 

                                                                                                       

1.         Wagenfeldstraße, Südkirchen

2.         Ulmenweg , Südkirchen

3.         Geistkamp, Capelle                                  

4.         Lerchenweg, Nordkirchen

5.         Finkenweg, Nordkirchen

 

Noch nicht verkauft werden konnten die Spielplätze Dahlienweg und Dörfer Kamp.

 

Der Spielplatz Lerchenweg steht entsprechend einer Vereinbarung mit den Käufern aber noch tatsächlich als Spielplatz zur Verfügung und ist auch noch von der Gemeinde zu unterhalten.

 

Die Verkaufserlöse betragen bisher 348.000 €, nach Abzug des Wertes im Umlaufvermögen dieser Plätze von 126.000 € verbleibt ein Gewinn von 222.000 €.

 

Zur Vermarktbarkeit des Spielplatzes Dörfer Kamp war in diesem Jahr die Neuanordnung von Stellplätzen und eine Neuvermessung des Grundstückes erforderlich. Dies hat Kosten von ca. 13.000 € verursacht. 

 

Das Abräumen der Plätze Lerchenweg und Dörfer Kamp wird etwa 5.000 € erfordern.

 

Komplett neu gestaltet und ausgerüstet wurde bisher in 2014 der Spielplatz am Dahlienweg mit einem Aufwand von 31.420 € (ohne Eigenleistungen).

 

In welchem Umfang im kommenden Haushaltsjahr Geld für grundlegende weitere Modernisierungen zur Verfügung gestellt werden kann, muss im Rahmen der Haushaltsplanberatungen diskutiert und entschieden werden.

 

 

14.2.  Bauantrag Mehrparteienhaus

Herr Klaas informiert über einen gestern eingegangenen Bauantrag für eine Bebauung hinter dem Studentenwohnheim an der Bergstraße. Es handelt sich um ein Mehrparteienhaus, welches so hoch sein wird wie die Wohnheime an der Bergstraße. Die Voraussetzungen des gültigen Bebauungsplanes an der Stelle sind erfüllt. Deshalb würde die Verwaltung das Einvernehmen erteilen, wenn der Rat einverstanden sei.

Es werden keine Bedenken geäußert.