Sitzung: 03.09.2015 Rat der Gemeinde Nordkirchen
9.1. Textliche
Festsetzungen in Bebauungsplänen
Herr Clemens Quante fragt nach den textlichen Festsetzungen für das Gebiet
Haverkamp. Er möchte wissen, inwieweit dort Gauben und auch Abweichungen von
der Klinkerfassade erlaubt seien.
Dazu antwortet Herr Klaas, dass für bestimmte Baugebiete, überwiegend älteren
Datums, eine sogenannte Dachgaubensatzung erlassen wurde. Danach sind Gauben in
gewissem Ausmaß erlaubt. Für Wärmedämmsysteme wurde so etwas auch überlegt,
aber dies war grundsätzlich nicht genehmigungsfähig. Es müsse immer im
Einzelfall geprüft werden, ob von den textlichen Festsetzungen abgewichen
werden kann, da jedes Gebäude eine andere städtebauliche Bedeutung haben kann.
Dies bezieht sich nur auf ältere Bebauungspläne und nicht auf die
Neubaugebiete.
9.2. Friedhofsvorplatz
Capelle
Frau Falke fragt nach, inwieweit der
Gemeinde bekannt sei, dass letztens ein Wagen, der den übervollen Glascontainer
leeren sollte, unverrichteter Dinge wieder abgefahren sei. Mittlerweile würde
das Glas überquellen, teilweise würden Glasschreiben an den Containern stehen,
die garantiert nicht in den Containern entsorgt werden können.
Herr Bergmann sagt zu, dass dieses geprüft werde.