9.1.    Textliche Festsetzungen in Bebauungsplänen

Herr Clemens Quante fragt nach den textlichen Festsetzungen für das Gebiet Haverkamp. Er möchte wissen, inwieweit dort Gauben und auch Abweichungen von der Klinkerfassade erlaubt seien.

Dazu antwortet Herr Klaas, dass für bestimmte Baugebiete, überwiegend älteren Datums, eine sogenannte Dachgaubensatzung erlassen wurde. Danach sind Gauben in gewissem Ausmaß erlaubt. Für Wärmedämmsysteme wurde so etwas auch überlegt, aber dies war grundsätzlich nicht genehmigungsfähig. Es müsse immer im Einzelfall geprüft werden, ob von den textlichen Festsetzungen abgewichen werden kann, da jedes Gebäude eine andere städtebauliche Bedeutung haben kann. Dies bezieht sich nur auf ältere Bebauungspläne und nicht auf die Neubaugebiete.

9.2.    Friedhofsvorplatz Capelle

Frau Falke fragt nach, inwieweit der Gemeinde bekannt sei, dass letztens ein Wagen, der den übervollen Glascontainer leeren sollte, unverrichteter Dinge wieder abgefahren sei. Mittlerweile würde das Glas überquellen, teilweise würden Glasschreiben an den Containern stehen, die garantiert nicht in den Containern entsorgt werden können.

Herr Bergmann sagt zu, dass dieses geprüft werde.