Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag

 

1.         Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nordkirchen im Bereich des Grundstückes „Mühle Rath, Berger 1“ einschließlich der zugehörigen Begründung mit integriertem Umweltbericht.

2.         Der Rat der Gemeinde beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Mühle Rath“ für das Grundstück Berger 1 einschließlich der zugehörigen Begründung zur Satzung gemäß § 10 des Bebauungsplanes.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus der vorgelegten Übersichtskarte.

 


Herr Rath erklärt sich als befangen und nimmt im Besucherbereich Platz.

 

Der Sachverhalt wird von Herrn Klaas vorgetragen. Die Planverfahren haben die Beteiligungsverfahren durchlaufen. Es bestehen keine ungelösten Fragestellungen mehr, sodass die abschließenden Beschlüsse gefasst werden können. Der Vorhabenträger hat sich zur Durchführung des Vorhabens verpflichtet und trägt dessen Kosten, auch die der ermittelten Ausgleichsmaßnahmen.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, wird über den folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

 


Abstimmungsergebnis: 24:00:00 (J:N:E)

 

Nach der Abstimmung nimmt Herr Rath wieder am Sitzungstisch Platz.