Sitzung: 03.09.2015 Rat der Gemeinde Nordkirchen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 00, Enthaltungen: 00
Vorlage: 064/2015
Beschlussvorschlag
1.
Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die
19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nordkirchen im Bereich des
Grundstückes „Mühle Rath, Berger 1“ einschließlich der zugehörigen Begründung
mit integriertem Umweltbericht.
2.
Der Rat der Gemeinde beschließt den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Mühle Rath“ für das Grundstück Berger 1
einschließlich der zugehörigen Begründung zur Satzung gemäß § 10 des
Bebauungsplanes.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus der vorgelegten
Übersichtskarte.
Herr Rath erklärt sich als befangen und nimmt im Besucherbereich Platz.
Der Sachverhalt wird von Herrn Klaas vorgetragen. Die Planverfahren haben die Beteiligungsverfahren durchlaufen. Es bestehen keine ungelösten Fragestellungen mehr, sodass die abschließenden Beschlüsse gefasst werden können. Der Vorhabenträger hat sich zur Durchführung des Vorhabens verpflichtet und trägt dessen Kosten, auch die der ermittelten Ausgleichsmaßnahmen.
Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, wird über den folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
Abstimmungsergebnis: 24:00:00 (J:N:E)
Nach der Abstimmung nimmt
Herr Rath wieder am Sitzungstisch Platz.