Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 02, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag

 

1.         Der Rat der Gemeinde beschließt zu den im Rahmen der öffentlichen Auslegung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nordkirchen eingegangenen Bedenken und Anregungen entsprechend den vorgelegten Abwägungsvorschlägen.

2.         Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für das angesprochene Grundstück nördlich der Ermener Straße/westlich der Straße „Zur Kläranlage“ einschließlich der zugehörigen Begründung mit Umweltbericht.

3.         Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt zu den im Verfahren der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes „Viehhandelsbetrieb Venneker“ eingegangenen Bedenken und Anregungen entsprechend den vorgelegten Abwägungsvorschlägen.

4.         Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt den Bebauungsplan „Viehhandelsbetrieb Venneker“ für das Grundstück nördlich der Ermener Straße/westlich der Straße „Zur Kläranlage“ einschließlich der zugehörigen Begründung mit Umweltbericht zur Satzung gemäß § 10 des Baugesetzbuches.

 


Zu diesem Tagesordnungspunkt verlesen Herr Bergmann für die Verwaltung, Herr Lübbert für die UWG-Fraktion, Herr Stierl für die SPD-Fraktion, Herr Seidel, Herr Geiser für die CDU-Fraktion und Frau Spräner für Bündnis 90/Die GRÜNEN-Fraktion jeweils eine Stellungnahme. Diese sind als Anlage beigefügt. Es wird darauf hingewiesen, dass nur das gesprochene Wort Gültigkeit hat.

 

Herr Bergmann weist darauf hin, dass ein Schreiben der Bürgerinitiative eingegangen sei zu dem Herr Klaas jetzt Stellung bezieht.

 

Herr Klaas erläutert, dass dieses Schreiben auch unter anderem an die Bezirksregierung Münster gegangen sei, in dem die Bürgerinitiative darstellt, dass die Erweiterung des Viehhandelsbetriebes Venneker sich überwiegend auf die Bürogebäude beziehe. Auch sei die Bürgerinitiative der Meinung, dass diese Büroerweiterung am jetzigen Standort möglich sei. Dazu macht Herr Klaas deutlich, dass diese Erweiterungsabsichten weiterhin am jetzigen Standort nicht genehmigungsfähig seien. Dies gelte auch für die in den vergangenen Jahren geprüfte Idee, einen zweiten Standort südlich von Südkirchen in einem neuen Gewerbegebiet zu eröffnen bei gleichzeitiger Erweiterung am alten Standort.

 

 


Abstimmungsergebnis: 23:02:00 (J:N:E)