Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 02, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag

 

1.         Der Rat der Gemeinde beschließt zu den im Rahmen der öffentlichen Auslegung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nordkirchen eingegangenen Bedenken und Anregungen entsprechend den vorgelegten Abwägungsvorschlägen.

2.         Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für das angesprochene Grundstück nördlich der Ermener Straße/westlich der Straße „Zur Kläranlage“ einschließlich der zugehörigen Begründung mit Umweltbericht.

3.         Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt zu den im Verfahren der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes „Viehhandelsbetrieb Venneker“ eingegangenen Bedenken und Anregungen entsprechend den vorgelegten Abwägungsvorschlägen.

4.         Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt den Bebauungsplan „Viehhandelsbetrieb Venneker“ für das Grundstück nördlich der Ermener Straße/westlich der Straße „Zur Kläranlage“ einschließlich der zugehörigen Begründung mit Umweltbericht zur Satzung gemäß § 10 des Baugesetzbuches.

 


Herr Bergmann erläutert ausführlich den Planungsstand in diesem Verfahren und gibt die bereits vorliegende Bewertung zu diesem Planverfahren aus Sicht der Verwaltung ab (Anlage 1). Es habe in diesen Bauleitplanverfahren eine umfassende Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange gegeben, die es in der Gemeinde Nordkirchen sicherlich in dieser Form noch nicht gegeben habe. Die Verwaltung schlägt vor, die in dieser Vorlage aufgeführten Beschlussempfehlungen zu beschließen.

 

Herr Stierl erklärt, dass die SPD die hier vorgestellten Beschlussempfehlungen in vollem Umfang mittragen werde. In der Fraktion habe es intensive Diskussionen zur Umsiedlung des Viehhandelsbetriebes Venneker gegeben. Nach den hier vorgestellten Abwägungen kommt die Fraktion zu keiner anderen Möglichkeit den Betrieb in der Gemeinde Nordkirchen zu halten, was aber Ziel der Fraktion bleibt.

 

Man möchte zunächst noch drei wesentliche Punkte herausstellen:

 

1)         Seitens der Bürgerinitiative „Lebenswertes Nordkirchen“ ist im Laufe der Woche angeregt worden, das geplante Verwaltungsgebäude des Betriebes an vorhandener Hofstelle nach § 35 BauGB errichten zu dürfen. Diese Variante ist bereits zu Anfang besprochen, mit der Genehmigungsbehörde des Kreises Coesfeld und der Bezirksregierung Münster erörtert und für nicht genehmigungsfähig bewertet worden.

 

2)         Die Gemeinde Nordkirchen habe weiter umfassend und sehr transparent die Bauleitplanverfahren durchgeführt und alle Einwendungen und Stellungnahmen in einem zweihundertseitigen Bericht zusammengestellt und dazu Abwägungsvorschläge unterbreitet. Mehr Transparenz geht, aus Sicht der SPD, nicht. Alle für das Planverfahren relevanten Unterlagen wurden mehrfach ins Internet gestellt, auch in vielen Einzelgesprächen sind die Inhalte diskutiert worden.

 

3)         Die Diskussion um die MRSA-Keimbelastung sei sicherlich richtig, könne man aber, vor dem Hintergrund, dass es sich hier um ein Logistikunternehmen und kein Vorhaben der Massentierhaltung handele, nicht als Verhinderungsgrund ansehen. Man halte es aber für falsch am „anderen Ende der Kette“ einzuschreiten und die Planungen zu verhindern, wenn der Ansatz sein müsste, den exzessiven Antibiotikaeinsatz bei der Mast, einzuschränken.

 

Herr T. Quante erklärt, dass die CDU lange über das Thema diskutiert habe. Man sei der Auffassung, dass der Betrieb unbedingt in der Gemeinde Nordkirchen zu halten sei. Die hier vorgestellten Planungen seien unter Wahrung aller zu berücksichtigenden Belange der richtige Schritt für die Gemeinde.

 

Herr Geiser erklärt für die CDU, dass der Viehhandelsbetrieb Venneker zu den größten Gewerbebetrieben in Nordkirchen gehöre, als anerkannter Betrieb bundesweit agiert und als Ausbildungsbetrieb für Arbeitnehmer in allen Altersschichten fungiert. Die Gemeinde Nordkirchen habe sich die Wirtschaftsförderung auf die „Fahne“ geschrieben. Daher muss auch in diesem Fall der gesetzliche Rahmen genutzt werden, um den Betrieb in der Gemeinde Nordkirchen halten zu können.

 

Herr Geiser erklärt, dass sich die CDU im letztjährigen Wahlkampf als einzige Partei klar zur Umsiedlung des Betriebes nach Nordkirchen bekannt hat.

 

Frau Spräner erläutert für Bündnis 90 / Die Grünen, dass sie den Beschlussvorschlag auch unter Berücksichtigung aller eingegangenen Stellungnahmen und Abwägungsvorschlägen nicht mittragen werde. Die Politik stehe in der Verantwortung, selber zu gestalten und sich nicht nur auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu verlassen. Die Gemeinde Nordkirchen könne hier ein Signal setzen, sich aktiv gegen Massentierhaltung zu stellen und wegweisende Weichen zu stellen.

 

Herr Klaas erklärt zu der von Herrn Stierl angesprochenen Anregung der Bürgerinitiative, dass der gesetzliche Rahmen für das Bauen im Außenbereich unverändert sei. Ein solches Verwaltungsgebäude ist im Außenbereich gem. § 35 BauGB weiterhin nicht zulässig. Dies wurde mehrfach mit dem Kreis Coesfeld und der Bezirksregierung Münster auch in jüngster Zeit besprochen. Weitere Alternativen wurden erörtert und wieder verworfen, da keine Aussicht auf Genehmigungsfähigkeit bestand. Landesplanerische Vorgaben seien hier eindeutig.

 

Herr Lübbert für die UWG und Herr Gornas für die FDP schließen sich den Stellungnahmen der Fraktionen der SPD und der CDU an und tragen die Beschlussvorschläge in vollem Umfang mit.

 


Abstimmungsergebnis: 14:02:00 (J:N:E)