Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag

 

1.         Die Verwaltung wird beauftragt, eine funktionale Beschreibung eines Neubaus eines Hallenbades und einer Sporthalle auf der Basis einer Vorplanung (in Anlehnung an Leistungsphase 2 der HOAI) für die Leistungsbilder Gebäude und technische Ausrüstung zu erstellen.

2.         Dieser Prozess wird von einer Arbeitsgruppe, bestehend aus jeweils vier Vertretern der Gruppe Nordkirchen und der CDU, begleitet.

3.         Die Ergebnisse sollen in die Haushaltsplanberatungen 2016 einfließen, soweit zu diesem Zeitpunkt belastbare Zahlen vorliegen.

 


Herr Bergmann verweist auf die Sitzungsvorlage und den soeben abgeschlossenen Ortstermin. Er betont, dass ein Gutachten die Zahl von 30.000 Besuchern pro Jahr für eine gute Grundlage hält, die Rahmenbedingungen für den Neubau eines Schwimmbades zumindest überprüfen zu lassen. Er geht außerdem darauf ein, dass sich die Verwaltung dazu entschieden habe, die Gründe des Betreibers, das Hallenbad nicht weiterführen zu können, zu akzeptieren, da ein langer Rechtsstreit an der momentanen Situation nichts geändert hätte und daher nicht sinnvoll gewesen wäre.

 

Er erläutert weiter, dass es heute mit der Beschlussvorlage nicht darum gehe, ein neues Bad zu bauen, sondern dass zunächst eine funktionale Beschreibung für ein neues Bad erstellt werden solle. Darin müsse eine klare Kostenermittlung enthalten sein, aus der beispielsweise hervorgehe, welche Wassertiefe welche zusätzlichen Kosten verursache und ob der Bau einer Sporthalle im Zusammenhang mit dem Schwimmband sinnvoll sei. Er hält fest, dass die Gemeinde nicht Betreiber eines neuen Bades sein möchte, sondern selbstverständlich nach einem professionellen Betreiber suchen würde. Die Politik soll direkt an dem Prozess beteiligt werden, daher schlage die Verwaltung die Bildung einer Arbeitsgruppe vor. Ziel sei es, dass Ergebnis in die Haushaltsberatungen für das Jahr 2016 einzubringen, sodass dann darüber beraten werden könne.

 

Herr Lübbert verliest für die Gruppe Nordkirchen ein Statement. Dieses ist als Anlage beigefügt.

 

Für die CDU erklärt Herr Tepper, dass diese dem Punkt 1 und 2 der Beschlussvorlage ebenfalls zustimmt. Er bittet darum, den Punkt 3 zu ergänzen, in dem Sinne, dass das Ergebnis in die Haushaltsplanberatungen 2016 einfließen kann, soweit zu diesem Zeitpunkt belastbare Zahlen vorliegen. Er betont, dass die CDU aber grundsätzlich der Beschlussvorlage zustimme und für die Erhaltung bzw. den Neubau eines Bades sei.

 

Frau Stahl erkundigt sich, ob bei der funktionalen Untersuchung zwischen einer Variante mit und ohne Sporthalle differenziert werde.

 

Herr Bergmann erklärt, dass dies in der Arbeitsgruppe sicherlich diskutiert würde und auch so gewollt sei.

 

Herr Vomhof bittet darum, zu prüfen, ob die Sporthalle momentan vorübergehend genutzt werden kann.

 

Frau Wellmann erkundigt sich, ob eine Kommune zum Bau eines Schwimmbads verpflichtet werden kann, um Schulschwimmen anbieten zu können. Dies ist laut Herrn Bergmann nicht der Fall.

 

Auf die Frage von Herrn Tepper nach Fördergeldern für einen Neubau einer Sportstätte erklärt Herr Bergmann, dass es vermutlich keine Fördergelder gäbe, aber die Verwaltung dies sicherlich zu gegebener Zeit prüfen werde.

 

Abschließend lässt Herr Seidel über den veränderten Beschlussvorschlag abstimmen. Dieser lautet wie folgt:

 


Abstimmungsergebnis: 20:00:00 (J:N:E)