Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet II“ im Ortsteil Südkirchen sowie die zugehörige Begründung zur Satzung nach § 10 des Baugesetzbuches.

 


Herr Klaas erklärt, dass es mehrere Gespräche mit der Handwerkskammer, der Industrie- und Handelskammer sowie dem Kreis Coesfeld gegeben hat. Man habe Bedenken gegenüber den textlichen Festsetzungen und den hier festgesetzten Immissionsschutzwerten geäußert.

 

Künftige Regelung ist dann die Festsetzung eines „lärmvorbelasteten Bereiches“ im künftigen Wohngebiet und die Errichtung einer 3,0 m hohen Lärmschutzwand durch den Eigentümer des WA-Grundstückes bei Neubebauung vereinbart worden.

 

 

So sollen die berechtigten Interessen des KFZ-Betriebes Steinhoff und der zukünftigen Wohnbebauung auf dem Grundstück „Hane“ berücksichtigt werden.

 

Herr T. Quante weist darauf hin, dass aufgrund dieser Änderung des Bebauungsplanes keine Nachteile für den bestehenden KFZ-Betrieb Steinhoff entstehen dürfe.

 

Herr Appel erklärt, dass die geplante Lärmschutzwand sicherlich kein „Hingucker“ sei und fragt nach, ob der Lärmschutz auch über die Außenwände des KFZ-Betriebes oder des zukünftigen Wohnhauses sichergestellt werden könne.

 

Herr Klaas erklärt, dass auch außerhalb des KFZ-Betriebes gearbeitet werde und es hier zu erhöhten Emissionen kommen könne.

 


Abstimmungsergebnis: 16:00:00 (J:N:E)