Sitzung: 27.08.2015 Ausschuss für Bauen und Planung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 00, Enthaltungen: 00
Vorlage: 064/2015
Beschlussvorschlag
1.
Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die
19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nordkirchen im Bereich des
Grundstückes „Mühle Rath, Berger 1“ einschließlich der zugehörigen Begründung
mit integriertem Umweltbericht.
2.
Der Rat der Gemeinde beschließt den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Mühle Rath“ für das Grundstück Berger 1
einschließlich der zugehörigen Begründung mit integriertem Umweltbericht zur
Satzung gemäß § 10 des Bebauungsplanes.
Herr Rath nimmt im
Zuhörerbereich Platz.
Herr Klaas erläutert den Sachverhalt. Während der öffentlichen Auslegung seien keine Einwände aus der Bürgerschaft eingegangen.
Er erläutert die Anregungen und die Stellungnahmen der Verwaltung zu den verschiedenen Darstellungen des Kreises Coesfeld.
Herr Theis erklärt, dass den örtlichen Gewerbebetrieben die Möglichkeit geschaffen werden sollte, ihre Erweiterungsabsichten zu realisieren. Dies sei ein weiteres gutes Beispiel dafür. Die Gruppe wird den Planungen zustimmen.
Herr T. Quante erläutert, dass das Verfahren bereits einige Zeit laufe und es nun zum Abschluss gebracht werden sollte.
Abstimmungsergebnis: 15:00:00 (J:N:E)