Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Schloßstraße-Nord“. Der Geltungsbereich der Änderung ergibt sich aus dem beiliegenden Übersichtsplan.

 

 


Herr Klaas erläutert den Sachverhalt und geht auf den Wunsch des Grundstückseigentümers zu einer besseren Bebaubarkeit ihres Grundstückes ein.

 

Herr Theis erklärt die Planungsidee für sinnvoll. Er weist darauf hin, dass die Sichtachse zwischen dem Schloss und dem Ortskern und auch auf die denkmalgeschützte Rentei durch keine weitere Bebauung beeinträchtigt werden dürfe. Des Weiteren handele es sich hierbei um eine Nachverdichtung an geeigneter Stelle. Die Gruppe werde den Vorschlag unterstützen.

 

Herr T. Quante für die CDU schließt sich den Aussagen von Herrn Theis an. Die gute Sichtbeziehung zwischen Schloss und Ortskern müsse erhalten bleiben.

 

Herr Klaas erklärt zu der Anmerkung von Herrn Bogade, alle Grundstücke müssten über die Privatstraße erschlossen und befahren werden, dass man eine solche Vorgabe im Bebauungsplan über ein Zu- und Abfahrtsverbots treffen kann, aber nicht muss. Man halte sie aus verkehrstechnischer Sicht für nicht erforderlich, da die Grundstücke aus Sicht der Verwaltung auch an mehreren Stellen aus von der Straße „Am Schloßgraben“ angefahren werden könnten.

 


Abstimmungsergebnis: 16:00:00 (J:N:E)