Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 00, Enthaltungen: 01

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, im Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet II“ die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

Voraussetzung für die Fortführung der Planung ist die Übernahme der Planungskosten durch den Antragssteller.

 


Herr Klaas erläutert ausführlich die Planungsabsichten zur Aktualisierung der Ausweisungen des Bebauungsplanes und zur Vergrößerung überbaubarer Flächen auf dem Grundstück „Aspastraße 24“.

 

Herr Seidel fragt nach, aus welchen Gründen die finanziellen Aufwendungen für die Gemeinde Nordkirchen höher als der Ertrag seien, obwohl die Planungsabsicht faktisch nur dem privaten Antragssteller dienen.

 

Herr Klaas erklärt, dass aus Sicht der Verwaltung auch diese Planungsabsicht ein Teil einer gemeindlichen Entwicklung sei und diese wichtig für die Gemeinde Nordkirchen sei.

 

Herr Schauer merkt an, dass das hier angesprochene Grundstück im Bebauungsplan als Industriefläche deklariert sei, obwohl es bisher noch keine entsprechende Nutzung gegeben habe.

 

Herr Klaas erklärt, dass mit der früher an dieser Stelle beabsichtigten Produktion von Betonfertigteilen im Rahmen des ehemals dort ausgeübten Bauunternehmens diese Ausweisung erforderlich gewesen wäre.

 

Herr Theis erklärt, dass der Antragssteller die kompletten Aufwendungen übernehmen solle, da die Planungen nur dem privaten Antragssteller dienen. Die Gemeinde Nordkirchen habe hier kein offensichtliches Interesse an der Änderung des Bebauungsplanes.

 

Herr Geiser fragt nach, worin die Verwaltung den Vorteil für die Gemeinde Nordkirchen sehe. Die Notwendigkeit einer solchen Änderung sieht die Verwaltung in einem den jetzt geltenden baurechtlichen Regeln entsprechenden Bebauungsplan und der auszuweisenden baulichen Erweiterungsmöglichkeit für den derzeitigen Betrieb oder künftige Betriebe.

 

Frau Wellmann schlägt vor, die Änderung des Bebauungsplanes zu unterstützen, aber gleichzeitig mit dem Eigentümer die Vereinbarung zu treffen, die Planungskosten in voller Höhe zu übernehmen.

 

Herr Klaas erklärt, dass die Verwaltung diesen Vorschlag aufnehme und sich mit dem Antragssteller in Verbindung setzen werde.

 

Sodann lässt Herr Lübbert über folgenden geänderten Beschlussvorschlag abstimmen:

 


Abstimmungsergebnis: 14:00:01 (J:N:E)