Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 00, Enthaltungen: 09

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss begrüßt die Realisierung eines Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage in Südkirchen unter Beteiligung des SV Südkirchen an den Baukosten zu den im Sachverhalt aufgeführten Bedingungen.

 

 


Herr Bergmann gibt einen kurzen Rückblick über die bisherige Entwicklung und Umsetzung des Sportstättenkonzeptes der Gemeinde Nordkirchen. Er erinnert an die Errichtung des Kunstrasenplatzes am Sportplatz Nordkirchen und die Diskussionen um Ort und Art des Platzes in Südkirchen. Er bezweifelt, dass aufgrund des demographischen Wandels langfristig jeder Ortsteil zwei Fußballplätze benötigt.

 

Er habe gemeinsam mit Herrn Klaas den Vorschlag der Verwaltung bei der Mitgliederversammlung des SV Südkirchen vorgestellt. Die Frage der Eigenleistung des Vereins sowie Einzelheiten der Umsetzung seien mit dem Vorstand eingehend besprochen worden.

 

Herr Klaas erläutert weitere Details. Insbesondere begründet er den von der Verwaltung favorisierten Vorschlag, den Kunstrasen auf dem jetzigen Rasenplatz zu errichten, da der Tennenplatz an drei Seiten von Laubbäumen umgeben ist. Der Laubeintrag sei für einen Kunstrasenplatz schädlich und die Folgekosten zu hoch.

 

In den Gesprächen mit der Vereinsführung habe man sich darauf geeinigt, dass die Pflasterarbeiten und die Errichtung der Flutlichtanlage in Eigenleistungen erfolgen würden und damit ein Eigenanteil von 130.000 € erbracht würde. Die eigentliche Platzanlage solle zu 100% von der nach Ausschreibung beauftragten Fachfirma erledigt werden, auch um eventuelle Gewährleistungsansprüche nicht zu gefährden. Sobald nun vom SV Südkirchen die Zusage über die Kostenbeteiligung von 170.000,-- € (incl. Eigenleistung s.o.) vorliege, könne mit den Arbeiten begonnen werden.

 

Herr Thomas Wiggers bestätigt den von den Herren Bergmann und Klaas geschilderten Verlauf und bedankt sich für die konstruktiven Gespräche zwischen Verein und Gemeindeverwaltung.

 

Herr Geiser erfragt, ob die Alternative eines Hybridrasens geprüft worden sei.

 

Herr Klaas teilt mit, dass überwiegend wesentlich größere Vereine über einen Hybridrasen verfügen würden. Man habe sich aber auch in Lengerich erkundigt, weil dort Teile des Strafraums mit Hybridrasen ausgestattet seien.  Aufgrund des hohen Pflegeaufwandes, der auch nicht in Eigenleistung zu erbringen, sondern von einer Fachfirma durchzuführen ist, würde man unbedingt den pflegeleichteren Kunstrasen empfehlen. Dieser könnte dann auch mit dem gleichen Gerät und von der gleichen, qualifizierten Person gewartet werden wie der Platz in Nordkirchen.

 

Herr Tepper möchte wissen, ob es nicht vorteilhaft wäre, den Kunstrasen auf dem Tennenplatz zu errichten, weil die Flutlichtanlage weiter nutzbar wäre.

 

Herr Klaas erklärt dazu, dass die Errichtung der Flutlichtanlage ja ein Teil der Eigenleistung des Vereins wäre und gibt zu bedenken, dass die inzwischen 35 Jahre alte Flutlichtanlage ohnehin zeitnah hätte erneuert bzw. modernisiert werden müssen.

 

Herr Lübbert erklärt abschließend, dass man mit dem Ergebnis sehr zufrieden sein könnte und nun hoffe, dass der SV Südkirchen in der Lage sei, die Eigenleistung zu stemmen.

 


Abstimmungsergebnis: 11:00:09 (J:N:E)