Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag

 

Dem öffentlich-rechtlichen Vertrag in der Fassung vom 16.02.2015 zwischen dem Kreis Coesfeld und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zur Beteiligung an den Kosten der Pestalozzischule – Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen – stimmt der Rat der Gemeinde Nordkirchen zu.

 

 


Herr Bergmann erläutert den Sachverhalt und verweist im Detail auf die Beratungen im FSSKA. Er macht deutlich, dass bei der Beschulung der Kinder der Elternwille weiterhin entscheidend ist, sodass die Eltern entscheiden können, ob ihre Kinder in Zukunft in Dülmen, in Coesfeld oder in Selm beschult werden sollen.

 

Frau Spräner fragt nach, ob es eine Kostenbeteiligung geben wird, wenn Schüler aus Nordkirchen in Selm beschult werden.

 

Diese Frage wird von Herrn Tepper durch einen Zeitungsartikel bekräftigt.

 

Herr Bergmann erläutert, dass es momentan keine Kostenbeteiligung geben wird. Das kann sich natürlich ändern. Sollte es dort eine entsprechende Entwicklung geben, würde dies natürlich auch in der Politik thematisiert.

 

Herr Albin fragt nach, ob es auch einen „Plan B“ gebe, wenn die Räte der ÖrV nicht zustimmen.

 

Dazu sagt Herr Bergmann, dass es keinen „Plan B“ gebe, weil, wie auch in der Bürgermeisterkonferenz festgestellt, der Plan A gut sei. Da auch in der Bürgermeisterkonferenz eine Einstimmigkeit vorlag, gehe er davon aus, dass die Räte in den einzelnen Kommunen dem öffentlich-rechtlichen Vertrag ebenfalls zustimmen werden.

 


Abstimmungsergebnis: 28:00:00 (J:N:E)