Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag

 

1.         Der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Umwelt und ländliche Entwicklung begrüßt die Planungen zur Anlage eines Wohnmobilstandplatzes durch einen privaten Investor und Betreiber auf der Fläche „Am Gorbach“.

2.         Dem Rat der Gemeinde wird empfohlen, die Einleitung eines Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Sportanlage“ für die Fläche, die in einen Wohnmobilstandplatz umgewidmet werden soll, zu beschließen.

 


Herr Cortner begrüßt Herrn Michael Moll aus Essen, der Interesse hat, auf dem Südteil der Tennisaußenfläche Am Gorbach einen Wohnmobilstandplatz mit Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen anzulegen.

 

Herr Bergmann erläutert aus Sicht der Verwaltung, dass ein solches Vorhaben das infrastrukturelle Angebot der Gemeinde Nordkirchen deutlich aufbessern würde. Bereits dem Haushaltsplan 2015 ist zu entnehmen, dass die Gemeinde selbst die Anlage eines solchen Platzes geplant hatte. Anfang des Jahres meldete sich dann Herr Moll, der zusammen mit seiner Lebenspartnerin, Frau Dr. Barwinska, sein Interesse an der Anlage und dem Betrieb eines solchen Platzes in Nordkirchen bekannt gab.

 

Bisher gibt es in der Gemeinde keine Fläche, die Wohnmobilisten als Standplatz angeboten werden kann. Vielmehr ist es so, dass sie beim Abstellen ihres Fahrzeuges auf „normalen“ Parkplätzen eher als störend empfunden werden und auf der anderen Seite aus Sicht des Wohnmobilisten normale Parkplätze auch nicht attraktiv sind für ihre Art zu reisen.

 

Herr Moll stellt seine konkreten Ideen für den Standpatz Am Gorbach vor. Vom Standort her hält er ihn für sehr gut geeignet, da er einerseits am Ortsrand liegt, andererseits aber kurze Fuß- und Radfahrwege sowohl zum Ort als auch zum Schloss bestehen. Er strebt eine Zusammenarbeit mit „örtlichen Versorgern“ an, sodass z. B. eine Frühstücksversorgung der Wohnmobilisten organisiert werden kann, z. B. in der Gastronomie der Tennishalle.

 

Geplant sind ca. 28 Standplätze auf den vorhandenen, aber seit einigen Jahren stillgelegten drei südlichsten Tennisaußenplätzen. Zu einem solchen Platz gehören neben der Fahrspur und den Parkeinstellplätzen in ausreichender Länge und Breite eventuell Spielmöglichkeiten auf dem Kupp-Platz wie eine Fläche für Schach oder andere Freizeitbetätigungen, Sitzbänke, eine Grundbeleuchtung der einzelnen Abstellplätze, ein Strom- und Wasseranschluss zur Versorgung der Fahrzeuge sowie eine Abgabestation für das Abwasser. Informationen sollen entweder auf entsprechenden Schautafeln oder in einem kleinen Informationshäuschen gegeben werden, welches dann zeitweise auch der Arbeitsort des Platzwartes ist.

 

Herr Klaas erläutert, dass der Tennisverein Rot-Weiß Nordkirchen seine Bedenken gegen die Anlage eines solchen Platzes schriftlich geäußert hat. Er befürchtet eine Beeinträchtigung des Tennisbetriebes und verweist auf die noch bis 2017 laufende Pachtzeit des Geländes durch den Verein.

 

Die Verwaltung erklärt hierzu, dass der Verwaltung die Laufzeit des Vertrages sehr wohl bewusst sei. Gleichzeitig müsse es jedoch auch im Interesse des Vereines liegen, von nicht mehr benötigten Plätzen, die hier auch eine Unterhaltungslast für den Verein bedeuten, „befreit“ zu werden. Ebenso ist festzustellen, dass wegen der Schwierigkeiten des Vereins, die gesamte Tennisanlage zu unterhalten, die Gemeinde auch in den letzten Jahren bereits deutlich mehr Unterhaltungskostenanteile getragen hat, als das vertraglich vereinbart ist. In folgenden Gesprächen mit dem Vorstand des Tennisvereines soll hier versucht werden, möglichst eine einvernehmliche Lösung zu erzielen.

 

Die Ausschussmitglieder stellen verschiedene Fragen zum Inhalt und zu den Randbedingungen eines solchen Wohnmobilplatzes. Insbesondere kommt in den Äußerungen zum Ausdruck, dass intensive Gespräche mit dem Tennisverein folgen müssen, bevor über die Freigabe des Platzes für eine Wohnmobilnutzung entschieden werden kann. Grundlage der Diskussion bleibt das Angebot des Herrn Moll, hier eine private Investition durchzuführen und auch das Risiko dieser Anlage ausschließlich allein zu tragen. Die Gemeinde kann hier allein die Fläche im Pachtwege zur Verfügung stellen.

 

Herr Klaas erläutert, dass vor Realisierung eines solchen Platzes eine Teiländerung des Bebauungsplanes „Sportanlage“ erforderlich wird. Diese soll dann rasch durchgeführt werden, wenn die Ausschüsse heute und der Bauausschuss am 21.04. diesem Vorhaben grundsätzlich zustimmen.

 


Abstimmungsergebnis: 16:00:00 (J:N:E)