Der Kreis Coesfeld hat mit Schreiben vom 14.04.2015 mitgeteilt, dass Bedenken gegen die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 nicht geltend gemacht werden. Die Verringerung der allgemeinen Rücklage durch den geplanten Fehlbetrag um 936.827,- € wird genehmigt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass zukünftig im Sinne der Generationengerechtigkeit der gesetzlich vorgeschriebene Haushaltsausgleich oberste Priorität haben muss. Die Gemeinde Nordkirchen wird daher aufgefordert, den Haushaltskonsolidierungsprozess fortzuführen und auch Aufgabenkritik kontinuierlich vorzunehmen.