Sitzung: 21.04.2015 Ausschuss für Bauen und Planung
8.1.
Normenkontrollklage
gegen die Außenbereichssatzung „Berger“
Das Oberverwaltungsgericht für das
Land Nordrhein-Westfalen hat am 27.03.2015 die Klage eines Anliegers gegen die
vom Rat der Gemeinde verabschiedete Außenbereichssatzung, die u.a. eine weitere
nachbarverträgliche gewerbliche Nutzung der ehemaligen Maschinenfabrik Voss
ermöglichen soll, zurück gewiesen.
Damit können spätere Bauanträge auf der Basis dieser Satzung beurteilt werden.
8.2.
Baugenehmigung
für den Kunstrasenplatz Südkirchen
Die Baugenehmigung für einen
Kunstrasen auf dem jetzigen Naturrasenfeld wurde vom Kreis Coesfeld am
26.02.2015 erteilt. Es wurden Auflagen zum Lärm- und Lichtschutz der
Nachbarschaft gemacht, die jedoch erfüllbar sind.
Die Verwaltung wird die Gründe, die für die Nutzung des jetzigen Naturrasenfeldes sprechen, in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung des SV Südkirchen am 04.05.2015 erläutern.
8.3.
Bushaltestellen
Oberstraße in Südkirchen und Dorfstraße in Capelle
Der Zweckverband Nahverkehr
Westfalen-Lippe hat mit Zuwendungsbescheid vom 19.03.2015 die Summe von 69.300
€ (= 90% der zuschussfähigen Kosten) bewilligt für den Umbau der beiden
Bushaltestellen.
Zu realisieren sind damit erhöhte
Hochborde, Fußgängerleitlinien, jeweils eine neue Buswartehalle, Fahrradständer
und Papierkörbe.
Die Maßnahme ist in diesem Jahr baulich umzusetzen und wird daher in Kürze ausgeschrieben werden.