Viehhandelsbetrieb Venneker

 

Ein Einwohner fragt, ob es inhaltliche Unterschiede zwischen den in der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gezeigten PowerPoint-Präsentationen und den nun in der öffentlichen Auslegung gezeigten und im Internet veröffentlichten Immissionsschutzgutachten zu Lärm, Geruch, Staub und Bioaerosolen gebe.

 

Herr Klaas erklärt, dass es marginale Unterschiede gebe, z.B. bei der Gebäudeanordnung, die sich im Ganzen nach Norden verschieben werde, und den daraus resultierenden Veränderungen der Immissionswerte an den relevanten Immissionspunkten.

 

Ein Anwohner fragt nach, aus welchen Gründen in der Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung vom 08.04.2015 bei den ausliegenden Unterlagen der Begriff „Bioaeorsolbetrachung“ und nicht wie bei den Lärm-, Geruch- und Staubuntersuchungen von „Gutachten“ gesprochen werde.

 

Herr Klaas stellt klar, dass es keine gesetzliche Anforderung für die Begrifflichkeit der fachlichen Ausarbeitungen gibt, die zu den auszulegenden Unterlagen gehören.

 

Ein Anwohner fragt, ob die Verwaltung und die Ausschussmitglieder aufgrund der in der Veranstaltung der Bürgerinitiative vom 03.03.2015 vorgestellten Gutachten eine andere Wertung der Planungsangelegenheit vorgenommen haben.

 

Herr Klaas erklärt, dass er die in der Veranstaltung der Bürgerinitiative vorgestellten Probleme anhand der Gutachten und Erklärungen vor dem Hintergrund des Einsatzes von Medikamenten in der Massentierhaltung ebenfalls sehe. Hier aber handele sich um keinen Massentierhaltungsbetrieb, sondern um einen Viehhandelsbetrieb, welches mit einem Logistikunternehmen zu vergleichen ist. Die Verwaltung hat ihre Auffassung zur Unbedenklichkeit der Betriebsumsiedlung von Südkirchen nach Nordkirchen nicht geändert.

 

Ein Bürger fragt nach, aus welchen Gründen die Verwaltung die gesundheitlichen Risiken, besonders hinsichtlich der MRSA-Keime durch Nutztiere, völlig ausblende.

 

Herr Bergmann erklärt, dass die Verwaltung die gesundheitlichen Risiken nicht ausblende sondern für beherrschbar erachte. Die Verwaltung habe im Rahmen ihrer Möglichkeiten Fachbeiträge und Stellungnahmen zu den MRSA-Keimen eingeholt, und ist weiterhin der Meinung, dass von dem Betrieb keine gesundheitlichen Gefahren für Bürger und Besucher ausgehen.

 

Ein Bürger fragt, ob die Verwaltung genügend Vorsorge für die Bürger Nordkirchens treffe.

 

Herr Bergmann weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gemeinde Nordkirchen auch in diesem Fall der Meinung sei, ausreichend Vorsorge für die Bürger Nordkirchens zu treffen. Es sei bei solchen Planungsprozessen zwischen allen relevanten Belangen abzuwägen. Das sind neben der Betrachtung von möglichen gesundheitlichen Risiken auch wirtschaftliche Aspekte, die zu einer Entscheidungsfindung beitragen können.