Umsiedlung des Viehhandelsbetriebes Venneker

 

Ein Einwohner fragt nach, ob im Rahmen der der Informationsveranstaltung der Bürgerinitiative „Lebenswertes Nordkirchen“ vom 03.03.2015 die Verwaltung und die Mitglieder des Gemeinderates und der Ausschüsse neue Informationen und Bedenken erhalten hätten, die vielleicht eine Meinungsänderung hervorgerufen habe.

 

Herr Bergmann erklärt, dass die Verwaltung im Vorfeld bereits zwei Informationsveranstaltungen durchgeführt habe und möglichst früh Anregungen, aber natürlich auch Bedenken seitens der Bürgerschaft aufgenommen und im weiteren Planverfahren berücksichtigt habe. Insgesamt bleibe die Verwaltung bei ihrer Auffassung, dass die Umsiedlung des Viehhandelsbetriebes nach Nordkirchen vertretbar und für die Entwicklung des Ortes auch richtig ist. Viele Ausführungen in der Info-Veranstaltung bezogen sich auf Befürchtungen, die aus der Tatsache der Massentierhaltung beruhen. Hier gehe es aber nach wie vor nicht um eine Anlage zur Tierhaltung, sondern um einen Viehhandelsbetrieb.

 

Die frühzeitige Beteiligung zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes habe gezeigt, dass das Interesse aus der Bürgerschaft an dem Ansiedlungsvorhaben sehr hoch ist. Es wurden während des Verfahrens der Verwaltung schriftliche Stellungnahmen seitens der Bürger eingebracht.

 

Im nächsten Planungsschritt, der öffentlichen Auslegung, werden die fortgeschriebenen Planunterlagen erneut der Öffentlichkeit zur Einsicht und zur Stellungnahme zur Verfügung gestellt.

 

Ein Einwohner fragt nach, ob das zuständige Veterinäramt am Verfahren beteiligt worden sei.

 

Herr Bergmann erklärt, dass während der schriftlichen frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden  auch in vielen Gesprächen mit sämtlich relevanten Stellen über die Umsiedlung des Viehhandelsbetriebes Venneker gesprochen wurde. Das Veterinäramt sei eine der Stellen innerhalb der Kreisverwaltung, die bei Verfahren dieser Art zu beteiligen sind.

 

Ein Einwohner fragt nach, ob die im Haushaltsentwurf 2015 dargestellte Summe für die Erschließung von Gewerbe- und Industriegebiete für die Umsiedlung des Viehhandelsbetriebes Venneker deklariert sei und wie hoch die Gewerbesteuereinnahmen des Betriebes für die Gemeinde seien.

 

Herr Bergmann erklärt, dass aus Gründen des Datenschutzes keine grundlegenden Aussagen zu Gewerbesteuereinnahmen getätigt werden, das gelte sowohl für die Gewerbesteuer als auch für die vom einzelnen Bürger zu tragende Grundsteuer.

 

Herr Klaas stellt klar, dass die Gemeinde Nordkirchen für die Erschließung von Gewerbe- und Industriegebieten in der Gemeinde verantwortlich sei, das gelte sowohl für die Straßenfläche im bereits vollständig erschlossenen und bebauten Gewerbegebiet an der Aspastraße als auch für die Straßenflächen und den Kanalanschluss im geplanten Industriegebiet für den Viehhandelsbetrieb Venneker.

 

Eine Einwohnerin fragt, wie bereits in den vorangegangenen Sitzungen des Ausschusses für Bauen und Planung, ob die Verwaltung Kenntnis darüber habe, wie viele Tiertransporte in Zukunft nach vollständiger Umsiedlung des Viehhandelsbetriebes über das Gemeindegebiet rollen werde.

 

Herr Klaas erklärt erneut, dass die Anzahl der über Nordkirchener Gemeindegebiet rollenden Tiertransporte nicht zu ermitteln sei. Transportfahrten dieser Art werden von mehreren Firmen durchgeführt, die diese Fahrten auch nicht anmelden müssen. Der Landesbetrieb Straßen NRW hat in seiner Stellungnahme keine grundsätzlichen Bedenken zur einhergehenden Mehrbelastung der L810 / Ermener Straße geäußert.

 

Eine Einwohnerin fragt nach den voraussichtlichen Planungskosten für die geplante Umsiedlung des Viehhandelsbetrieb Venneker.

 

Herr Bergmann erklärt, dass die Gemeinde Nordkirchen als Planungsträger für die Ausweisung eines weiteren Industriegebietes, wie auch für alle anderen Gewerbe- und Industriegebiete in der Gemeinde, die Planungskosten übernehmen werde. Das bedeute gleichwohl nicht, dass der Unternehmer selber keine Planungskosten für die Umsiedlung übernehmen werde.