Herr Seidel erkundigt sich, ob sich Venneker am neuen Standort noch vergrößern könne, da die derzeitigen Prüfungen alle von einer bestimmten Tieranzahl ausgingen.

 

Herr Klaas teilt mit, dass es sich hierbei um eine reine Möglichkeitsstudie auf Grundlage der derzeit absehbaren Maximalzahlen von 1.250 Tieren handele. Dies sei für das Planungsverfahren notwendig. Sobald Herr Venneker einen Bauantrag stelle, müsse er erneut Angaben zu den dort gehaltenen Tieren machen. Bei Abweichungen zu bisherigen Prüfungen, müsse er neue in Auftrag geben und hierfür auch die Kosten tragen. Eine Baugenehmigung erfolge nur mit Auflagen zur Tierhaltung. Sollte die Firma Venneker später hiervon abweichen, müsse er einen erneuten Antrag an den Kreis stellen. Eine „heimliche“ Erweiterung sei somit nicht möglich.

 

Inwieweit eine Vergrößerung genehmigungsfähig sei, könne von der Gemeinde Nordkirchen nicht beurteilt werden.