Herr Seidel begrüßt Frau Dülker, die anhand der PowerPoint-Präsentation, die dieser Niederschrift beiliegt, die Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2015/2016 darstellt. Sie verweist dabei nochmals auf den seit dem 01.08.2013 geltenden Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab dem Alter von einem Jahr. Das Kreisjugendamt strebe in seiner Planung eine ortsteilbezogene Versorgung an, was aber nicht immer möglich sei.

 

Für die Gemeinde Nordkirchen ergeben sich für das Jahr 2015 folgende Besonderheiten:

Die Kinderheilstätte Nordkirchen ist aufgrund zahlreicher verbleibender Kinder deutlich überbelegt. Die Kindergartengruppe in Capelle ist nicht komplett ausgelastet, sodass dort Kinder aus Nordkirchen ausweichen könnten und im Ortsteil Südkirchen zeichnet sich ab, dass eine zusätzliche Gruppe notwendig wird, die vom Kindergarten Waldwichtel als Träger übernommen werden würde.

 

Frau Dülker weist außerdem erneut auf die Wanderungsgewinne des Kreises Coesfeld und auch der Gemeinde Nordkirchen hin.

 

Herr Bergmann erklärt, dass die Verwaltung bereits auf den erhöhten Bedarf in der Gemeinde im Ortsteil Südkirchen reagiert habe und ein Förderantrag für den Umbau auf den Weg gebracht hätte. Die erforderlichen Haushaltsmittel würden bis zur nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss in die Änderungsliste zum Haushalt eingearbeitet.