Novellierung des Kinder- und Förderplans durch den Kreis Coesfeld

Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 17.12.2014 einen neuen Kinder- und Jugendförderplan verabschiedet, der seit dem 01.01.2015 bis zum Jahr 2019 gültig ist.

 

Neben einigen inhaltlichen Veränderungen, die insbesondere den Einsatz von qualifizierten Jugendgruppenleiterinnen und –gruppenleitern sowie die Bestimmungen des Bundeskinderschutzgesetzes (Nachweis eins erweiterten Führungszeugnisses) festschreiben, sind auch Förderbestimmungen zur Offenen Jugendarbeit und zu den Stadtranderholungen verändert worden.

So wurde bei den Ferienspielen die Begrenzung der Förderhöchstdauer von 21 Tagen erfreulicherweise aufgehoben.

In der Offenen  Kinder- und Jugendarbeit werden die Fachstellen nicht mehr anhand des Jugendeinwohnerwertes jährlich neu ermittelt, sondern zu Beginn einer Legislaturperiode für 5 Jahre festgeschrieben, sodass mehr Planungssicherheit besteht. Für Nordkirchen bedeutet das aktuell 2 Vollzeitstellen, die auch besetzt sind. Die anerkennungsfähige Vergütungsgrenze des pädagogischen Fachpersonals wurde angehoben, ebenso wurde die Sachkostenpauschale von 5.500 € auf 5.700 € erhöht. Die  Einrichtungen sollen verpflichtend an einem Tag am Wochenende geöffnet werden.

Den Beschluss sowie die Änderungen finden Sie auf der Seite des Kreises Coesfeld:
 http://www.kreis-coesfeld.de/sessionnet/sessionnetbi/to0050.php?__ktonr=10815