Sitzung: 24.02.2015 Ausschuss für Familie, Schule, Sport und Kultur
Novellierung des
Kinder- und Förderplans durch den Kreis Coesfeld
Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 17.12.2014 einen neuen Kinder- und
Jugendförderplan verabschiedet, der seit dem 01.01.2015 bis zum Jahr 2019
gültig ist.
Neben einigen inhaltlichen Veränderungen, die insbesondere
den Einsatz von qualifizierten Jugendgruppenleiterinnen und –gruppenleitern
sowie die Bestimmungen des Bundeskinderschutzgesetzes (Nachweis eins
erweiterten Führungszeugnisses) festschreiben, sind auch Förderbestimmungen zur
Offenen Jugendarbeit und zu den Stadtranderholungen verändert worden.
So wurde bei den Ferienspielen die Begrenzung der Förderhöchstdauer von 21
Tagen erfreulicherweise aufgehoben.
In der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
werden die Fachstellen nicht mehr anhand des Jugendeinwohnerwertes jährlich neu
ermittelt, sondern zu Beginn einer Legislaturperiode für 5 Jahre
festgeschrieben, sodass mehr Planungssicherheit besteht. Für Nordkirchen
bedeutet das aktuell 2 Vollzeitstellen, die auch besetzt sind. Die anerkennungsfähige
Vergütungsgrenze des pädagogischen Fachpersonals wurde angehoben, ebenso wurde
die Sachkostenpauschale von 5.500 € auf 5.700 € erhöht. Die Einrichtungen sollen verpflichtend an einem
Tag am Wochenende geöffnet werden.
Den Beschluss sowie die Änderungen finden Sie auf der Seite des Kreises
Coesfeld:
http://www.kreis-coesfeld.de/sessionnet/sessionnetbi/to0050.php?__ktonr=10815