Sitzung: 03.03.2015 Ausschuss für Bauen und Planung
7.1.
Breitbandangebot
der Telekom im Neubaugebiet „Auf dem Hegekamp“
Die Telekom Deutschland GmbH wird das Neubaugebiet „Auf dem Hegekamp“ in
Südkirchen auf eigene Kosten mittels Festnetz und der FTTH-Technologie
versorgen. Dazu wird ein passives Glasfasernetz zwischen der Betriebsstelle der
Telekom und dem kundenseitigen Anschluss aufgebaut.
Die Anbindung der Grundstücke und
Gebäude mit Glasfaserkabel wird erst dann vorgenommen, wenn der jeweilige
Grundstückseigentümer zuvor mit der Telekom eine entsprechende
Nutzungsvereinbarung abgeschlossen hat.
Für die Breitbandversorgung mit der FTTH-Technologie ist es erforderlich, dass
auch die Verkabelung in den Gebäuden in Glasfasertechnik ausgeführt wird.
Nach dem Ausbau stehen Bandbreiten bis 200 Mbit/s im Download und 100 Mbit/s im
Upload zur Verfügung.
7.2.
Hochzeitsbäume
2015
Im Schlosspark stehen auf absehbare Zeit keine Flächen für die Anpflanzung
von Hochzeitsbäumen zur Verfügung.
Am 7.3.2015 werden dafür die ersten Apfelbäume als Grundstock für eine größere
Obstwiese in Südkirchen, südlich der Unterstraße, vor dem Anwesen Funnemann
gepflanzt werden. Diese Fläche ist als Ausgleichsfläche für die neue Bebauung
„Auf dem Hegekamp“ im Bebauungsplan festgesetzt.
7.3.
WohnZukunft
Südkirchen – „Energietag“ am Freitag, 04.09.2015, und Samstag, 05.09.2015, in
Südkirchen
Im Rahmen des Regionale-Projektes „WohnZukunft Südkirchen“ werden Vorträge zur energetischen Gebäudesanierung im Bestand und eine Ausstellung örtlicher Handwerksbetriebe im Ausstellungsraum der Fa. Appel, Kattenbeck, organisiert.
7.4.
Lärmschutzwand
entlang der Münsterstraße
Die von dem Erschließungsträger beauftragte Firma wird Anfang März mit dem
Aufbau der Lärmschutzwand auf dem vorhandenen Wall beginnen. Zeitweise ist
dafür eine halbseitige Sperrung der Münsterstraße erforderlich.
7.5.
Genehmigung
der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes
Die Bezirksregierung Münster hat mit Schreiben vom 17.02.2015 die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nordkirchen genehmigt. Sie gab den Hinweis, dass redaktionell die Darstellung „Freihaltekorridor zur Planung einer Umgehungsstraße“ Erläuterung Nr. 4 in der Planzeichnung, und in der Begründung als nachrichtliche Übernahme und Vermerk gem. § 5 Abs. 4 BauGB zu berichtigen, ist.
Mit der Bekanntmachung zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes „Erweiterung Gewerbegebiet Wilhelm-Raiffeisen-Straße“ im Ortsteil Südkirchen erhalten die Bauleitpläne Rechtskraft. Sie dienen der Ausweisung einer weiteren gewerblichen Baufläche am südöstlichen Ortsrand von Südkirchen.