7.1.    Breitbandangebot der Telekom im Neubaugebiet „Auf dem Hegekamp“

Die Telekom Deutschland GmbH wird das Neubaugebiet „Auf dem Hegekamp“ in Südkirchen auf eigene Kosten mittels Festnetz und der FTTH-Technologie versorgen. Dazu wird ein passives Glasfasernetz zwischen der Betriebsstelle der Telekom und dem kundenseitigen Anschluss aufgebaut.

 Die Anbindung der Grundstücke und Gebäude mit Glasfaserkabel wird erst dann vorgenommen, wenn der jeweilige Grundstückseigentümer zuvor mit der Telekom eine entsprechende Nutzungsvereinbarung abgeschlossen hat.
Für die Breitbandversorgung mit der FTTH-Technologie ist es erforderlich, dass auch die Verkabelung in den Gebäuden in Glasfasertechnik ausgeführt wird.

Nach dem Ausbau stehen Bandbreiten bis 200 Mbit/s im Download und 100 Mbit/s im Upload zur Verfügung.


7.2.    Hochzeitsbäume 2015

Im Schlosspark stehen auf absehbare Zeit keine Flächen für die Anpflanzung von Hochzeitsbäumen zur Verfügung.

Am 7.3.2015 werden dafür die ersten Apfelbäume als Grundstock für eine größere Obstwiese in Südkirchen, südlich der Unterstraße, vor dem Anwesen Funnemann gepflanzt werden. Diese Fläche ist als Ausgleichsfläche für die neue Bebauung „Auf dem Hegekamp“ im Bebauungsplan festgesetzt.

 

7.3.    WohnZukunft Südkirchen – „Energietag“ am Freitag, 04.09.2015, und Samstag, 05.09.2015, in Südkirchen

Im Rahmen des Regionale-Projektes „WohnZukunft Südkirchen“ werden Vorträge zur energetischen Gebäudesanierung im Bestand und eine Ausstellung örtlicher Handwerksbetriebe im Ausstellungsraum der Fa. Appel, Kattenbeck, organisiert.



7.4.    Lärmschutzwand entlang der Münsterstraße

Die von dem Erschließungsträger beauftragte Firma wird Anfang März mit dem Aufbau der Lärmschutzwand auf dem vorhandenen Wall beginnen. Zeitweise ist dafür eine halbseitige Sperrung der Münsterstraße erforderlich.

 

 

7.5.    Genehmigung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes

 

Die Bezirksregierung Münster hat mit Schreiben vom 17.02.2015 die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nordkirchen genehmigt. Sie gab den Hinweis, dass redaktionell die Darstellung „Freihaltekorridor zur Planung einer Umgehungsstraße“ Erläuterung Nr. 4 in der Planzeichnung, und in der Begründung als nachrichtliche Übernahme und Vermerk gem. § 5 Abs. 4 BauGB zu berichtigen, ist.

 

Mit der Bekanntmachung zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes „Erweiterung Gewerbegebiet Wilhelm-Raiffeisen-Straße“ im Ortsteil Südkirchen erhalten die Bauleitpläne Rechtskraft. Sie dienen der Ausweisung einer weiteren gewerblichen Baufläche am südöstlichen Ortsrand von Südkirchen.