Beschlussvorschlag

 

Der vorgelegte Entwurf der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Nordkirchen wird angenommen und als Satzung beschlossen.

 

Die zugrunde liegenden Kalkulationen der Abfallentsorgungsgebühren ab 01.01.2011 für die Bezirke I und II (Anlagen 1 und 2 der Verwaltungsvorlage, linearer Maßstab) sowie die Berechnungen der übrigen Gebührensätze (Anlagen 3 bis 5 der Verwaltungsvorlage) werden ebenfalls angenommen und beschlossen.

 


Herr Mitschke erläutert die Verwaltungsvorlage.

 

Herr Theis merkt an, dass er bei der Sitzung des Beirates gewesen sei. Dort sei freudestrahlend mitgeteilt worden, dass die Preise durch die gemeinsame Ausschreibung um 8 % fallen würden. Im Nachhinein hat sich herausgestellt, dass für fast alle Gemeinden die Preise gesunken seien, nur nicht für Nordkirchen. Deshalb solle man sich zu gegebener Zeit Gedanken machen, ob dieser Abfallverbund für Nordkirchen noch sinnvoll ist.

 

Herr Bergmann ergänzt die Ausführung von Herrn Theis dahingehend, dass ihm das Ergebnis der Ausschreibung erst später schriftlich mitgeteilt wurde.

 

Zu diesem Thema stellt Herr Geiser zwei Fragen:

1.  Muss die Gemeinde Nordkirchen den Bioabfall nach Coesfeld fahren? Wäre es möglich, einen näheren Standort anzufahren?

2.  Wie setzen sich die Kosten des neuen Wertstoffhofes zusammen und wie ist der Stand der Errichtung?

 

Herr Bergmann beantwortet die gestellten Fragen wie folgt:

 

Für die Gemeinde Nordkirchen ist es nicht möglich, den Bioabfall zu einer anderen Deponie zu fahren, da dies vom Kreis vorgegeben ist.

 

Zu den Gebühren habe man im Rat gesagt, dass die Restmülltonne mit einem neuen Wertstoffhof um ca. 8,00 € mehr kosten würde. Nach der jetzigen Kalkulation läge man bei 6,00 €.

 

Herr Klaas beantwortet die Frage zum Stand der Dinge der Errichtung des Wertstoffhofes. Aufgrund des Immissionsschutzes könne der Wertstoffhof nicht auf dem zunächst vorgesehenen Grundstück angelegt werden, da Betriebsleiterwohnungen in der Nähe lägen, die dadurch beeinträchtigt werden könnten. Bei einem Standort im Gewerbegebiet V (östlich der Grundstücke Stiens/Ebbes) wäre das nicht der Fall.

 

Daraufhin fragt Herr Tepper, ob der Wertstoffhof an jetziger Stelle Bestandsschutz habe.

 

Dies bejaht Herr Bergmann.

 

Herr Wacker merkt an, dass der durch die gemeinsame Ausschreibung angestrebte Solidargedanke jetzt fehle.

 

Dazu erwidert Herr Klaas, dass die Gemeinde aus Sicht der Verwaltung keine andere Wahl gehabt hätte, als sich an dieser gemeinsamen Ausschreibung zu beteiligen. Solidarität heiße aber nicht, dass die Kommunen, die durch die näheren Wege geringere Gebühren erheben müssen, diesen Vorteil an die Kommunen, die weiter weg lägen, abgeben müssten.

 

Es folgt eine kurze Diskussion über die 80 l Restmülltonne, die damit beendet wird, dass Herr Bergmann darauf hinweist, dass es die Nachbarschaftstonne als Alternative gebe.

 


Abstimmungsergebnis: 15:00:00 (J:N:E)