Sitzung: 02.12.2010 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 00, Enthaltungen: 00
Vorlage: 066/2010
Beschlussvorschlag
Der vorgelegte Entwurf der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Nordkirchen wird angenommen und als Satzung beschlossen.
Die zugrunde liegenden Kalkulationen der Abfallentsorgungsgebühren ab 01.01.2011 für die Bezirke I und II (Anlagen 1 und 2 der Verwaltungsvorlage, linearer Maßstab) sowie die Berechnungen der übrigen Gebührensätze (Anlagen 3 bis 5 der Verwaltungsvorlage) werden ebenfalls angenommen und beschlossen.
Herr Mitschke erläutert die
Verwaltungsvorlage.
Herr Theis merkt an, dass er
bei der Sitzung des Beirates gewesen sei. Dort sei freudestrahlend mitgeteilt
worden, dass die Preise durch die gemeinsame Ausschreibung um 8 % fallen
würden. Im Nachhinein hat sich herausgestellt, dass für fast alle Gemeinden die
Preise gesunken seien, nur nicht für Nordkirchen. Deshalb solle man sich zu
gegebener Zeit Gedanken machen, ob dieser Abfallverbund für Nordkirchen noch
sinnvoll ist.
Herr Bergmann ergänzt die
Ausführung von Herrn Theis dahingehend, dass ihm das Ergebnis der Ausschreibung
erst später schriftlich mitgeteilt wurde.
Zu diesem Thema stellt Herr
Geiser zwei Fragen:
1. Muss die Gemeinde Nordkirchen den Bioabfall nach
Coesfeld fahren? Wäre es möglich, einen näheren Standort anzufahren?
2. Wie setzen sich die Kosten des neuen Wertstoffhofes
zusammen und wie ist der Stand der Errichtung?
Herr Bergmann beantwortet die
gestellten Fragen wie folgt:
Für die Gemeinde Nordkirchen ist
es nicht möglich, den Bioabfall zu einer anderen Deponie zu fahren, da dies vom
Kreis vorgegeben ist.
Zu den Gebühren habe man im
Rat gesagt, dass die Restmülltonne mit einem neuen Wertstoffhof um ca. 8,00 €
mehr kosten würde. Nach der jetzigen Kalkulation läge man bei 6,00 €.
Herr Klaas beantwortet die
Frage zum Stand der Dinge der Errichtung des Wertstoffhofes. Aufgrund des
Immissionsschutzes könne der Wertstoffhof nicht auf dem zunächst vorgesehenen
Grundstück angelegt werden, da Betriebsleiterwohnungen in der Nähe lägen, die
dadurch beeinträchtigt werden könnten. Bei einem Standort im Gewerbegebiet V
(östlich der Grundstücke Stiens/Ebbes) wäre das nicht der Fall.
Daraufhin fragt Herr Tepper,
ob der Wertstoffhof an jetziger Stelle Bestandsschutz habe.
Dies bejaht Herr Bergmann.
Herr Wacker merkt an, dass
der durch die gemeinsame Ausschreibung angestrebte Solidargedanke jetzt fehle.
Dazu erwidert Herr Klaas,
dass die Gemeinde aus Sicht der Verwaltung keine andere Wahl gehabt hätte, als
sich an dieser gemeinsamen Ausschreibung zu beteiligen. Solidarität heiße aber
nicht, dass die Kommunen, die durch die näheren Wege geringere Gebühren erheben
müssen, diesen Vorteil an die Kommunen, die weiter weg lägen, abgeben müssten.
Es folgt eine kurze
Diskussion über die 80 l Restmülltonne, die damit beendet wird, dass Herr
Bergmann darauf hinweist, dass es die Nachbarschaftstonne als Alternative gebe.
Abstimmungsergebnis: 15:00:00 (J:N:E)