Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt

 

1.         die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB für den Viehhandelsbetrieb Venneker westlich der Straße „Zur Kläranlage“ im Ortsteil Nordkirchen,

2.         die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Viehhandelsbetrieb Venneker“ westlich der Straße „Zur Kläranlage“ im Ortsteil Nordkirchen.

 


Herr Bergmann erklärt, dass dieser Tagesordnungspunkt bereits im Ausschuss für Bauen und Planung ausgiebig diskutiert worden sei. Auch verweist er auf die Informationsveranstaltung, die am gestrigen Mittwoch stattgefunden habe. Aus dieser berichtet Herr Klaas, insbesondere über die in der Versammlung geäußerte Befürchtung, dass die Ansiedlung die Vermehrung und stärkere Verbreitung gesundheitsgefährdender Keime zur Folge haben werde.

 

Für die SPD-Fraktion erklärt Herr Steinhoff, dass seine Fraktion sich ausgiebig mit dem Stand der Gutachten beschäftigt und auch über das Thema stark diskutiert habe. Aber die SPD-Fraktion sehe keine Alternative zu dem jetzt vorgeschlagenen Standort im Ortsteil Nordkirchen.

 

Herr Haub erklärt, dass bereits jetzt Keime im Umlauf seien. Auch sei die Firma Venneker jetzt schon mit Lkws unterwegs. Deshalb sehe er keine Verschlechterung oder Neugefährdung der Bürger von Nordkirchen.

 

Für die CDU-Fraktion erklärt Herr Geiser, dass man von Anfang an versucht habe, die Firma Venneker in der Gemeinde zu halten. Für die Firma sprächen zwei Gesichtspunkte, die man keinesfalls außer Acht lassen dürfe. Zum einen seien das die Arbeitsplätze, die in der Gemeinde Nordkirchen entstehen würden und zweitens darf man natürlich auch nicht die Gewerbesteuer unterschätzen. Es sei ein vernünftiges Vorgehen von der Gemeinde gewählt worden, die Bürger so frühzeitig zu informieren. Auch die CDU-Fraktion sehe keinen anderen Standort.

 

Für die UWG-Fraktion erklärt Herr Lübbert, dass er sich den Äußerungen seiner Vorredner anschließen könne.

 

Frau Spräner fragt an, ob man überhaupt noch einen Bauantrag ablehnen könne, wenn der Flächennutzungsplan mit diesen Änderungen genehmigt sei.

 

Dazu antwortet Herr Klaas, dass es sich um ein gestuftes Verfahren handle. Die Bezirksregierung müsse den Flächennutzungsplan genehmigen und dann müsse es einen rechtskräftigen Bebauungsplan geben. Erst nach Stellung eines Bauantrages könne geprüft werden, ob er mit den Vorgaben übereinstimmt. Weitere Prüfschritte des Bauordnungsrechts oder des Veterinärrechts seien unabhängig von der planungsrechtlichen Situation durchzuführen.

 

Herr Klaas stellt noch einmal ausdrücklich klar, dass zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens ein Geruchs- und Lärmgutachten wie das vorliegende nicht notwendig gewesen sei. Im Rahmen der Transparenz wollte die Gemeinde aber frühzeitig über das Für und Wider informieren.

 

Auf Nachfrage von Frau Spräner erklärt Herr Klaas, dass die Gemeinde Planungsträgerin sei und jederzeit das Verfahren beenden könne. Es würde somit nicht zwangsläufig zu einer Genehmigung des Vorhabens kommen.

 

Nach ein paar Verständnisfragen verliest Frau Spräner eine Erklärung. Aus ihrer Sicht wäre ein Verlust von Arbeitsplätzen nicht vorhanden, wenn der Betrieb beispielsweise nach Werne umsiedeln würde. Auch habe sie die Verpflichtung einer Informationsveranstaltung bei der Firma Venneker gesehen und nicht bei der Gemeinde. Sollte der Betrieb dort angesiedelt werden, wo er jetzt geplant wäre, würde ein Verlust von Lebensqualität unumgänglich sein. Ein Ausbau zu einer touristischen und ländlichen Gemeinde müsse vorangetrieben werden. Sie gehe davon aus, dass bei einem Bau des Betriebes an der Stelle einen Verlust von Bürgern und Bürgerinnen nach sich ziehe, wodurch dann ebenfalls Gelder verloren gingen. Sie regt an, Neubürger zu fragen, weshalb sie sich für Nordkirchen entschieden haben und hierhin gezogen seien. Ziel müsse es sein, hohe Lebensqualität zu erhalten und diese auch weiter auszubauen.

 

Herr Theis bittet den Bürgermeister, genauer darzustellen, was Inhalt des heutigen Beschlusses sei.

 

Dazu führt Herr Bergmann aus, dass es um die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes gehe und gleichzeitig darum, das Bebauungsplanverfahren für den Viehhandelsbetriebe Venneker einzuleiten.

 

Auf die Erklärung von Frau Spräner gerichtet, erklärt Herr Bergmann, dass Herr Venneker sehr früh auf die Gemeinde und auch auf den Kreis zugekommen sei. Er macht deutlich, dass es notwendig sei, den Betrieb in der Gemeinde zu halten. In Richtung Frau Spräner erklärt Herr Bergmann, dass es sehr wohl Auswirkungen habe, wenn Arbeitsplätze nicht in der Gemeinde vorhanden seien. Für diese Arbeitsplätze würde der Einkommenssteueranteil verloren gehen. Auch sei es nicht möglich, in Zukunft auf Gewerbeansiedlungen zu verzichten.

 

Frau Müller erklärt, dass sie sich als Südkirchnerin diskriminiert gefühlt habe durch die Erklärung von Frau Spräner. Sie wohne Jahre in Südkirchen und hätte keinerlei Nachteile durch den Betrieb von Venneker gehabt. Sollte Venneker die Gemeinde verlassen und auch keine anderen Gewerbebetriebe angesiedelt werden, würde die Gewerbesteuer wegfallen, wodurch dann keinerlei Visionen mehr erfüllt werden könnten.

 

Frau Spräner macht noch einmal deutlich, dass sie sich von Herrn Venneker eine Informationsveranstaltung zu dem Thema „Keime“ gewünscht hätte, nicht zu seinem Bauvorhaben. Auch meine sie, dass, wenn man den Tourismus weiter ausbaue, viel möglich sei. Außerdem könne der jetzige Standort nicht mit dem neuen verglichen werden.

 

Herr Bergmann erläutert, dass sich einige Bewohner von Südkirchen und Capelle darüber aufregen, dass die Nordkirchener sich über den angeblich vermehrten Verkehr durch die Ansiedlung von Venneker aufregen. Südkirchen und Capelle leben schon jahrelang mit Durchgangsverkehr des Betriebes.

 

Herr Klaas erklärt, dass Herr Venneker gar nicht das Thema „Keime“ vertiefen konnte, weil es nicht an ihn herangetragen wurde. Er habe eine Infoveranstaltung auf seinem Gelände durchgeführt und da wurde dieses Thema nicht angesprochen.

 

Wenn man die Diskussion höre, so Herr Lunemann, frage er sich, weshalb der Haushaltsplan noch nicht vorliege. Befürchtet die Gemeinde, dass Venneker abspringt und deswegen eine Steuererhöhung geplant sei. Auch möchte er wissen, wie der Stand der Dienstaufsichtsbeschwerde sei.

 

Herr Bergmann erklärt, dass die Verwaltung keine Steuererhöhung geplant habe. Es liege an der Kreisumlage und der Landschaftsverbandsumlage, die noch unklar seien, weshalb der Haushaltsplan noch nicht eingebracht wurde. Zur Dienstaufsichtsbeschwerde erläutert er, dass der Kreis die Stellungnahme der Gemeinde angefordert habe und Herr Bergmann es so formuliert habe, wie das Verfahren wirklich gelaufen sei; dass ein transparenten Verfahren angestrebt und auch durchgeführt worden sei und eine Information der Bürger stattgefunden habe, obwohl die Gutachten erst in Grundstruktur vorlägen und nicht in Endfassung. In der Stellungnahme habe er auch betont, dass der Ausschuss sofort informiert wurde, als die vorläufigen Gutachten vorlagen und unmittelbar darauf die Öffentlichkeit.

 

 


Abstimmungsergebnis: 26:02:00 (J:N:E)