Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag

 

1.         Der Rat der Gemeinde beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Kolpingstraße-Nord“ im Rahmen des vereinfachten Verfahrens nach § 13 des Baugesetzbuches.

2.         Der Rat der Gemeinde beschließt im Rahmen des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 des Baugesetzbuches die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB).

 

 


Herr Klaas erläutert die wesentlichen Grundzüge der Bebauungsplanänderung. Um eine bessere Vermarktung einzelner Baugrundstücke zu gewährleisten, sollen zwei Baufelder miteinander vereint werden.

 


Abstimmungsergebnis: 15:00:00 (J:N:E)

 

Herr Gornas hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.