Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde legt die bebaute Ortslage Südkirchen als Stadt­umbaugebiet nach § 171 b des Baugesetzbuches fest. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem der Sitzungsvorlage beiliegenden Übersichtsplan.

 


Das Projekt wird von Herrn Klaas vorgestellt. Er macht noch einmal deutlich, dass Südkirchen als Beispiel diene und dass das Thema des Umganges mit Wohngebieten aus älterer Zeit ebenso für Nordkirchen und Capelle interessant sei.

 

Da keine Wortmeldungen erfolgen, wird über den Beschlussvorschlag abgestimmt.

 


Abstimmungsergebnis: 26:00:00 (J:N:E)