Sitzung: 06.11.2014 Rat der Gemeinde Nordkirchen
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 00, Enthaltungen: 00
Vorlage: 108/2014
Beschlussvorschlag
Der Rat der Gemeinde legt die bebaute Ortslage Südkirchen als Stadtumbaugebiet nach § 171 b des Baugesetzbuches fest. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem der Sitzungsvorlage beiliegenden Übersichtsplan.
Das Projekt wird von Herrn Klaas vorgestellt. Er macht noch einmal deutlich, dass Südkirchen als Beispiel diene und dass das Thema des Umganges mit Wohngebieten aus älterer Zeit ebenso für Nordkirchen und Capelle interessant sei.
Da keine Wortmeldungen erfolgen, wird über den Beschlussvorschlag abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: 26:00:00 (J:N:E)