Beschlussvorschlag

 

1.         Der Rat der Gemeinde Nordkirchen nimmt die Inhalte der beabsichtigten Fortschreibung des Regionalplanes Münsterland, sachlicher Teilplan „Energie“ zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis: 16:00:00 (J:N:E)



2.         Der Rat der Gemeinde Nordkirchen nimmt die bisherigen Planungen der Stadt Werne zur Nutzung der Windkraft auf dem Gebiet der Stadt Werne zur Kenntnis.

Die Stadt Werne wird gebeten, aus Vorsorgegründen einen Mindestabstand vom Dreifachen der Höhe einer Windenergieanlage, mindestens aber 450 m zu Wohngebäuden im Außenbereich der Gemeinde Nordkirchen einzuhalten.

 

Abstimmungsergebnis: 16:00:00 (J:N:E



3.         Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem Planungsbüro NWP aus Oldenburg die im Jahre 2013 zunächst beendete flächendeckende Betrachtung des Raumes der Gemeinde Nordkirchen zur Darstellung von Windvorranggebieten im Flächennutzungsplan fortzusetzen und die Ergebnisse zu gegebener Zeit im Ausschuss vorzustellen.

 

Abstimmungsergebnis: 09:07:00 (J:N:E)

 

 

4.         Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes zur Regelung von Windenergieanlagenvorranggebieten im gesamten Gebiet der Gemeinde Nordkirchen auf der Basis der bis 2013 bereits diskutierten und nunmehr zu komplementierenden Untersuchungen und Planungen mit dem Ziel der Schaffung einer geordneten und den aktuellen gesetzlichen und höchstrichterlichen Vorgaben entsprechenden Regelungssituationen unter Einbeziehung der bereits als notwendig erkannten einschränkenden Bedingungen für das Gebiet der Gemeinde Nordkirchen.

Zugleich wird ein Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Windenergieanlagenvorranggebiet Capelle eingeleitet.

Planungen für konkrete Windenergieanlagen werden im Rahmen von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen bei Bedarf durchgeführt.

 

Abstimmungsergebnis: 09:07:00 (J:N:E)

 

 

5.         Der Rat der Gemeinde Nordkirchen spricht sich dafür aus, dass bei konkreten Projekten zur Errichtung von Windenergieanlagen auf Nordkirchener Gemeindegebiet versucht werden soll, den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Nordkirchen eine Partizipationsmöglichkeit zu eröffnen.

 


Herr Klaas stellt zunächst klar, dass es sich bei diesem Tagesordnungspunkt um zwei Bereiche handelt. Zum einen die Stellungnahme zur Fortschreibung des Regionalplanes Münsterland und zum anderen die Stellungnahme zu den Windkraftplanungen der Stadt Werne.

 

Herr Klaas erläutert die einzelnen Inhalte der beabsichtigten Fortschreibung des Regionalplanes Münsterland, sachlicher Teilplan „Energie“. Neben Themen wie „Biogas“ und „Fracking“ gehe es insbesondere um die „Windenergie“. Der Regionalplan gehe bei seinem Suchverfahren geeigneter Flächen davon aus, dass üblicherweise 2 oder mehr Anlagen in einem Windfeld gebaut werden. Zur Flächensuche würden Referenzanlagen von 150m unterstellt. Die regionalplanerisch zu sichernden Vorranggebiete hätten eine Mindestgröße von 15 ha und würden einen Abstand von mindestens 600 m zu allgemeinen Siedlungsgebieten halten. Der Regionalplan stelle im Gemeindegebiet zwei Flächen dar, zum einen die vorhandene Fläche im Südosten, in der Osterbauerschaft, und zum anderen nordwestlich des Gemeindegebietes, nördlich des Golfplatzes.

 

Es sei wichtig, dass die Gemeinde Nordkirchen ihre Planungen sauber weiterverfolge, um möglichen rechtlichen Schwierigkeiten in der Zukunft aus dem Weg zu gehen. Die Notwendigkeit ergebe sich allein schon aus der Anpassungsverpflichtung der Gemeinde für die eigenen Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnung nach § 1 IV BauGB. Der sog. „Wildwuchs“ über das gesamte Gemeindegebiet sei zu verhindern.

 

Herr Stierl stellt den Antrag für die SPD-Fraktion, dass bei Fortführung der Windkraftplanungen in der Gemeinde Nordkirchen Bürgerbeteiligungen in Form von Mitfinanzierung möglich sein sollten. Darüber hinaus halte man den Abstand von 450 m für jede denkbare Anlagenhöhe für zu gering. Der Stadt Werne sollte vorgeschlagen werden, den Abstand auf dreifache Anlagenhöhe zu erhöhen, mindestens auf 450 m. Des Weiteren sollte in der kommenden Ratssitzung auch schon die Änderung des Flächennutzungsplanes zur Regelung von Windvorranggebieten eingeleitet werden.

 

Herr Quante schlägt für die CDU vor, eine getrennte Abstimmung für die hier genannten Beschlussvorschläge durchzuführen.

 

Darüber hinaus erklärt Herr Quante für die CDU, dass die der Sitzungsvorlage zu entnehmenden Punkte 1 und 2 mitgetragen würden. Den Vorschlag zur Forderung von Abständen von dreifacher Anlagenhöhe begrüße er.

 

Den Vorschlag zur Einleitung eines Änderungsverfahrens im Hinblick auf die Ausweisung neuer Windvorranggebiete teile die CDU nicht mit der Gruppe. Im vergangenen Jahr habe die CDU ihre ablehnende Haltung zur Ausweisung neuer Windvorranggebiete deutlich gemacht. Mit der CDU werde es weiterhin keine „Windriesen“ auf Gemeindegebiet geben. Es würde zu massiven Beeinträchtigungen für Menschen, Tiere, Natur und der münsterländischen Parklandschaft kommen. Die gesetzliche Grundlage für diese Planungsabsichten erkenne man auch nicht eindeutig. Die CDU ist der Meinung, dass der bestehende Bebauungsplan „Osterbauerschaft“ dem Grundsatz der Ausweisung von Windvorranggebieten ausreichend gerecht werde.

 

Herr Reichmann für die Fraktion „Die Grünen“ stellt klar, dass man für alternative Energiepotentiale sei und sich den Beschlussvorschlägen von Herrn Stierl anschließe.

 

Herr Stierl ergänzt, dass die Planungsabsichten unbedingt weiterzuführen seien. Hier habe die Rechtsprechung allen Gemeinden klare Signale zur Überplanung des Gemeindesgebietes im Hinblick auf Windenergie gegeben. Darüber hinaus sei die Windkraft eine schonende Quelle der Energiegewinnung.

 

Herr Geiser erläutert, dass die Stadt Werne in der 1. Phase ihrer Planung zu Windkraftanlagen auf ihrem Stadtgebiet seien. Nach seinen Informationen könne es an der genannten Stelle im Nordwesten des Stadtgebietes Werne in der Nähe von Südkirchen ohnehin zu Schwierigkeiten kommen.

 

Auf die Frage von Herrn Theis, in welchem Rahmen die Stadt Werne die Gemeinde Nordkirchen um Stellungnahme gebeten habe, erklärt Herr Klaas, dass die Stadt Werne im Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hierzu schriftlich angefragt habe.

 

Herr Theis stellt fest, dass die 1. Phase der Planungsabsichten der Stadt Werne längst überschritten sei und die Stadt Werne schon konkrete Planungen aufgezeigt habe.

 

Sodann lässt Herr Lübbert über die Beschlussvorschläge getrennt abstimmen:

 


Abstimmungsergebnis: 09:06:01 (J:N:E)

 

 

Somit sind alle Beschlussvorschläge dem Rat zunächst empfohlen worden.