12.1    Kanaluntersuchungen in Südkirchen

 

Im Rahmen der Überwachungspflicht der eigenen Kanalisation sind wiederkehrende Untersuchungen des Kanalnetzes in Südkirchen erforderlich. In den Straßen

 

-     Droste-Hülshoff-Straße,

-     Elisabeth-Ernst-Straße,

-     Graf-von-Galen-Straße,

-     Kattenbeck,

-     Kolbestraße,

-     Capeller Straße und

-     Kettelerstraße

 

sind insgesamt 2,2 km Entwässerungsleitungen zu reinigen und anschließend mit dem Kanalfernauge optisch zu untersuchen. Die Ergebnisse sind elektronisch festzuhalten und zu speichern und der Gemeinde auf CD zu übergeben.

 

Die Ergebnisse der Untersuchungen sind nach den einschlägigen Richtlinien auszuwerten und in Schadenstufen einzuteilen.

 

Die Arbeiten wurden beschränkt unter 7 Fachfirmen ausgeschrieben.

 

Die preisgünstigste Firma F. und O. aus Ahaus-Ottenstein wurde beauftragt.

 

Vor Beginn dieser Arbeiten werden die Eigentümer der an das Untersuchungsgebiet angrenzenden Grundstücke von der Verwaltung angeschrieben und auf die Untersuchungspflicht für die eigenen Entwässerungsleitungen nach § 61 a des Landeswassergesetzes hingewiesen. Durch Gesetz besteht diese Untersuchungsverpflichtung für die Eigentümer bis zum Jahr 2015. Bei festgestellten Schäden folgt daraus eine Reparaturverpflichtung. Nähere Erläuterungen werden dann in einem für die Anlieger anberaumten Informationsgespräch gegeben.

 

Ab dem nächsten Jahr soll in den Straßen, in denen Kanaluntersuchungen bzw. Kanalsanierungen anstehen, eine Verpflichtung der angrenzenden Eigentümer zur vorgezogenen Untersuchung nach § 61 a LWG durch eine entsprechende Gemeindesatzung erlassen werden.




12.2    Breitbandversorgung in Südkirchen und um Gewerbegebiet Capelle

 

Nach Auswertung der für den gesamten Kreis Coesfeld erstellten Unterlagen über die bestehende Breitbandinfrastruktur der einzelnen Städte und Gemeinden ist von der Bezirksregierung Münster bestätigt worden, dass der Ortsteil Südkirchen der Gemeinde Nordkirchen nicht über eine ausreichende Breitbandinfrastruktur verfügt. Diese Aussage ist wichtig, da aufgrund der Untersuchungsergebnisse die Versorgungsgeschwindigkeit knapp an 2 Mbit/s heranreicht.

Aufgrund der Bestätigung der Bezirksregierung hat die Verwaltung jetzt die bekannten Telekommunikationsunternehmen angeschrieben und nach den eigenen Ausbauabsichten der nächsten Zeit in Südkirchen gefragt. Diese Abfrage ist nach den Förderrichtlinien notwendig, um dass Marktversagen belegen zu können. Nächster Schritt ist dann eine formelle Ausschreibung zur Installation einer verbesserten Leitungsinfrastruktur in Südkirchen.

Gleiches gilt für das Gewerbegebiet Capelle.

Das Projekt soll insgesamt im Haushaltsplan 2011 dargestellt werden. Voraussetzung für eine Realisierung sind jedoch die nach den Richtlinien möglichen Landeszuwendungen.


12.3    Fortschreibung des Regionalplanes

Die Bezirksregierung Münster hat am 18.11.2010 die neuen statistischen Auswirkungen der aktuellsten Bevölkerungsprognose auf den Siedlungsflächenbedarf der Städte und Gemeinden im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplanes erläutert. Für Nordkirchen ist ein Bedarf bis zum Jahre 2025 von 38 ha ermittelt worden, abzüglich noch vorhandener und ausgewiesener Größenordnung. Über die konkrete Verortung dieser Fläche ist im weiteren Aufstellungsverfahren zu entscheiden.


12.4    Wiederaufbau des abgebrannten SB-Marktes in Selm

Der Verwaltung liegt seit dem 22.11.2010 der Bauantrag auf Wiederaufbau des abgebrannten Marktes an der Ludgeristraße (Kreisverkehr) in Selm zur Stellungnahme vor.

Geplant ist die Errichtung eines SB-Marktes mit 1.000 qm Verkaufsfläche. Der Einzelhandelsgutachter der Gemeinde, Herr Kruse, ist um eine Stellungnahme hierzu gebeten worden, über die in der Sitzung des HFA oder des Rates berichtet werden soll.