Ein Bürger erklärt, dass er aufgrund von Presseartikeln den Eindruck habe, die Gemeinde Nordkirchen habe die Absicht die im vergangenen Jahr nicht abgeschlossenen Planungsabsichten wieder aufzunehmen, und fragt nach, ob dies stimme.

 

Herr Bergmann erklärt ausführlich, dass der Presseartikel über die Windkraftplanungen der Nachbarstadt Werne berichtet und man hingewiesen habe, dass die Gemeinde Nordkirchen hierzu eine im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Stellung zu nehmen habe. Es handele sich hierbei um ein förmliches Verfahren der Stadt Werne.

 

Die Verwaltung der Gemeinde Nordkirchen ist darüber hinaus der Meinung, dass die Gemeinde sich auch aus Gründen der Rechtssicherheit mit dem Thema Windenergie befassen sollte

 

Ein Bürger erläutert, dass die Stadt Werne seiner Meinung nach erst 2016 weitere Planungen zum Thema Windkraft vorantreiben möchte. Man frage nach, warum die Gemeinde Nordkirchen an dieser Stelle seine Windkraftplanungen plötzlich so vorantreibe.

 

Herr Bergmann weist darauf hin, dass die Gemeinde Nordkirchen sich mit dem Thema Windkraft vor dem Hintergrund der Fortschreibung des Regionalplanes Münterland, Teilplan „Energie“ beschäftigen müsse. Sollte der bestehende Bebauungsplan „Osterbauerschaft“ „kippen“, müsse man davon ausgehen, dass in Nordkirchen in dieser juristischen Minute das gesamte Gemeindegebiet für Windkraftanlagen offen sei, entsprechend der Privilegierung dieser Anlagen durch § 35 Baugesetzbuch. Dies kann nicht im Sinne der Gemeinde sein.

 

Herr Bergmann ergänzt, dass Bundes- und Landesrecht den Windkraftanlagen „substanziellen Raum“ gebe. Dies sei in keinem Fall zu ignorieren.

 

Ein Bürger stellt fest, dass Informationen über die hier abzuhaltende Tagesordnung nicht ausreichend seien.

 

Herr Bergmann erklärt, dass laut Gemeindeordnung Fraktionen und Parteien jederzeit Anträge zur Tagesordnung stellen dürfen. unabhängig davon, ob dies einige Wochen vor der Sitzung oder erst am Tag der Sitzung erfolge. Dies sei ein demokratischer Grundsatz.

 

Auf die Frage eines Bürgers, ob die Gemeinde Nordkirchen im Außenbereich des Ortsteiles Südkirchen ein Grundstück zum Zwecke der Windkraftnutzung gekauft habe, verneint dies Herr Bergmann.