Herr Lachmann teilt mit, dass der Regionalplan Ruhr, in dessen Geltungsbereich auch die Städte Selm und Werne fallen, im Rahmen seiner 1. Änderung um die Ausweisung von Windenergiebereichen ergänzt wird.

 

Die Verbandsversammlung des RVR hat am 13. Dezember 2024 den Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren gefasst. Die förmliche Beteiligung hierzu beginnt am 20. Januar 2025.

 

Die im Änderungsvorschlag vorgesehene Windenergiebereiche sind dem Protokoll beigefügten Plan zu entnehmen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, zu diesen geplanten Ausweisungen keine Stellungnahme der Gemeinde abzugeben.

 

Herr Tönning teilt mit, dass die Veranlagung für die Grundsteuer 2025 erfolgt ist und die entsprechenden Bescheide versandt wurden. Es zeigt sich, dass durch den vom Land NRW berechneten neuen Hebesatz tatsächlich insgesamt eine Aufkommensneutralität erreicht werden konnte, da der jetzt veranlagte Betrag nur um etwa 2 % von dem noch nach altem Recht erwarteten Betrag für das Jahr 2025 abweicht. Seit dem Versand der Bescheide gibt es sehr viele Nachfragen in der Gemeindeverwaltung. Der weitaus überwiegende Teil bezieht sich auf die Ermittlung des Grundsteuerwertes. Da hieran die Kommunen nicht beteiligt sind, müssen die Bürgerinnen und Bürger an die Finanzverwaltung verwiesen werden.

Es ist damit zu rechnen, dass seitens des Finanzamtes dieser Grundsteuerwert noch in einigen Fällen angepasst wird, was dann auch zu einer Veränderung des Grundsteueraufkommens in der Gemeinde führen würde.