Herr Spelsberg verliest den Antrag der Gruppe. Er verweist dabei auf den Artikel in den Westfälischen Nachrichten vom 26.09.2014 über die Sitzung des Schulausschusses in der Stadt Lüdinghausen, in dem dargestellt wird, dass die Johann-Conrad-Schlaun-Schule in Nordkirchen keine Inklusion betreibe. Er äußert sein Befremden über die Darstellung und bittet die Verwaltung daher um einen detaillierten Bericht zu diesem Sachverhalt.

 

Herr Bergmann erklärt anschließend, dass sich die Verwaltungsleitung sehr über den Pressebericht zum Schulausschuss der Stadt Lüdinghausen geärgert habe. Man wolle eigentlich die Arbeitsweise anderer Kommunen nicht kommentieren, möchte sich aber im Gegenzug auch nicht in eigene Entscheidungen reinreden lassen. Außerdem habe die Tatsache, dass die Gemeinde Nordkirchen und die Stadt Olfen nicht wie die anderen Kommunen des Kreises Coesfeld von der Bezirksregierung schriftlich angefragt worden seien, ob sie eine Schule des gemeinsamen Lernens einführen möchten, zu Missverständnissen geführt. Die Gemeinde Nordkirchen sei im intensiven Austausch mit der Stadt Olfen. Er erklärt weiter, dass es der Verwaltung wichtig sei, Integration und Inklusion tatsächlich vor Ort zu leben und damit den Kindern zu helfen und man weniger an Titeln oder Schlagwörtern, wie „Schule des gemeinsamen Lernens“, interessiert sei.

 

Ein besonderes Anliegen sei die ortsnahe Beschulung von Kindern mit besonderem Förderbedarf. Als Beispiel benennt er einen Schüler im Rollstuhl, der in den letzten Jahren die Johann-Conrad-Schlaun-Schule besucht und sogar ein Praktikum im Rathaus absolviert habe. Er untermauert damit die Feststellung, dass sich die Gemeinde Nordkirchen der Integration und Inklusion von Kindern mit Förderbedarf nicht verweigere.

 

Frau Kammert ergänzt, dass zu diesem Thema weitere Gespräche mit der Bezirksregierung stattfinden werden. Sie erläutert außerdem, dass die Stadt Olfen und die Gemeinde Nordkirchen von der Bezirksregierung nicht angeschrieben worden seien, da die jeweiligen Gesamtschulen ohnehin zu viele Anmeldungen hätten und zudem die Mindestzahl von 5 Förderkindern für die Eingangsklasse, die erforderlich ist, um eine Schule des gemeinsamen Lernens zu erklären, nicht erreicht würde. Daher habe die Bezirksregierung auch auf ein Anschreiben an die Gemeinde Nordkirchen und die Stadt Olfen verzichtet.

 

Zum rechtlichen Hintergrund erklärt sie weiter, dass man bei bis zu vier Kindern mit Förderbedarf noch von Einzelintegration und ab einer Zahl von fünf Kindern pro Klasse von „Ort des gemeinsamen Lernens“ spricht. Sie verweist darauf, dass die Entscheidung „Ort des gemeinsamen Lernens“ zu werden, durchaus Konsequenzen für die Gesamtschule haben würde. Die Klassenfrequenzwerte seien ohnehin von 30 auf 29 abgesenkt worden und bei der Aufnahme von Kindern mit Förderbedarf liege die Höchstgrenze bei 25 Kindern, sodass ein 5. Jahrgang nicht mehr wie bislang 120 Kindern, sondern nur noch 100 Kinder aufnehmen könne. Ziehe man dann noch pro Klasse 4 Kinder, also pro Jahrgangsstufe 16 Kinder mit Förderbedarf ab, verbleiben 84 Kinder, die ohne Förderbedarf an der Schule aufgenommen werden würden. Das sei eine Reduzierung um ca. 30 % und damit schon eine deutliche Einschränkung des regulären Schulaufnahmeverfahrens.

 

Abschließend erklärt sie, dass aktuell ein Förderschullehrer oder eine Förderschullehrerin aus Davensberg die Einzelintegration an der Johann-Conrad-Schlaun-Schule übernimmt.

 

Herr Vomhof ergänzt die Ausführungen. Er erklärt, dass man sich vielleicht einige Missverständnisse hätte sparen können, wenn die Stadt Lüdinghausen direkt die Schule befragt hätte. Er erklärt, dass aktuell 12 Kinder mit Förderbedarf an der Johann-Conrad-Schlaun-Schule unterrichtet würden, davon 4 mit einem Integrationshelfer. Er unterstreicht, dass nicht nur sogenannte leichte Fälle dort aufgenommen würden, sondern dass auch Kinder mit gravierendem Förderbedarf integriert würden. Besonders wichtig sei ihm auch eine ortsnahe Beschulung, das heißt, dass auch Kinder aus Nordkirchen mit Förderbedarf dort aufgenommen werden. Für die Schule sei diese Integration eine Selbstverständlichkeit. Er weist darauf hin, dass, wenn die Johann-Conrad-Schlaun-Schule „Ort des gemeinsamen Lernens würde“, dieses bedeuten würde, dass von den 16 Kindern mit Förderbedarf, die dann aufgenommen werden müssten, nur ein Bruchteil aus der Gemeinde Nordkirchen kommen könnte. Die Schule würde sich sicherlich in der Tat verändern und gegebenenfalls hätte das auch Auswirkungen auf die Oberstufe.

 

Auf die Frage von Köstler-Mathes, die untermauert, dass sie das Schulamt der Stadt Lüdinghausen eigentlich als kompetent und besonnen einschätze, ob diese Äußerung dort wirklich so gefallen seien, erklärt Herr Bergmann, dass man sich in Lüdinghausen auf Aussagen der Bezirksregierung bezogen habe.

 

Herr Bergmann untermauert, dass man in Nordkirchen den begonnenen individuellen Weg mit dem Projekt „Nordkirchen auf dem Weg zur inklusiven Gemeinde“ gerne weiter gehen möchte.

 

Herr Tepper fordert, dass auf jeden Fall eine Richtigstellung notwendig sei.

 

Herr Bergmann erklärt dazu, dass er bereits beim Bürgermeister der Stadt Lüdinghausen den Sachverhalt richtig gestellt habe.

 

Auf die Frage von Herrn Tepper, ob ein Kind mit Förderbedarf, das an der Johann-Conrad-Schlaun-Schule dann doch nicht klar käme, zurückgehen könne an eine Förderschule, erklärt Herr Vomhof, dass dies möglich sei, aber bislang noch nicht vorgekommen wäre.

 

Frau Benting fragt nach, wie man damit umgehen würde, wenn im nächsten Schuljahr mehr als vier Kinder mit Förderbedarf an der Gesamtschule angemeldet würden.

 

Herr Vomhof erklärt dazu, dass man in den regelmäßigen Austausch mit den Grundschulen sei und von daher absehbar sei, dass im nächsten Schuljahr möglicherweise ein Bedarf von zwei bis drei, maximal vier Kindern bestünde.

 

Frau Balzer erklärt, dass aufgrund der Mindestgrenze von 70 Schülerinnen und Schülern an den Förderschulen es momentan zu Verschiebungen komme. Einige Schulen müssten schließen, andere würden wachsen und eine Prognose sei nach ihrer Auffassung schwierig. Sie sei jedoch überzeugt, dass eine Reihe von Förderschulen bestehen bleiben würde.

 

Herr Stierl fragt an, ob ähnlich wie in der Stadt Lüdinghausen auch an Johann-Conrad-Schlaun-Schule die Schulstunden von 45 auf 60 Minuten verlängert werden sollen.

 

Herr Vomhof antwortet, dass man diesen Punkt diskutiert habe, aber zu der Entscheidung gelangt sei, dies nicht zu tun. Man würde allerdings vielfach in Doppelstunden unterrichten und habe damit bereits gute Erfahrungen gemacht.

 

Abschließend stellt Frau Köstler-Mathes fest, dass Kinder mit Förderbedarf weiterhin von der Grundschule an die Gesamtschule wechseln können und dass Nordkirchen somit momentan keinen Änderungsbedarf habe.