Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 00, Enthaltungen: 00, Befangen: 00

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss nimmt den Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes und den vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Kenntnis.

 


Herr Klaas erläutert den Sachverhalt und erklärt, dass es für den zu erweiternden Stahlbaubetrieb besser sei, parallel zur notwendigen Flächennutzungsplanänderung einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Bei einem solchen Plan werde die individuelle Emissions- und Immissionssituation in der Nachbarschaft ermittelt und nicht pauschal über die im Abstandserlass vorgegebenen Betriebstypen eine Definition der zulässigen Nutzungsmöglichkeiten gegeben. Die Lärmgrenzwerte bei den südlich und östlich angrenzenden Wohngebäuden werden auch ohne aktive Schallschutzmaßnahmen eingehalten.

 

Herr Klaas sagt, dass die Höhe der Betriebshalle höchstens 97,5 Meter üNHN sein dürfe. Da die durchschnittliche Höhe im Gewerbegebiet Capelle 84,5 Meter üNHN beträgt, kann die Betriebshalle eine Höhe von 13 Meter erreichen.

 

Herr Klaas fügt hinzu, dass als Ausgleichsmaßnahmen ein Regenrückhaltebecken, ein bepflanzter Wall in der Höhe von 2 Metern, sowie ein öffentlicher Parkplatz auf dem Gelände der neu gebauten Betriebshalle entstehen sollen. Er weist darauf hin, dass dieser Parkplatz ausschließlich von Besuchern und Touristen genutzt werden solle.

 

Herr Klaas erklärt, dass die Betriebszufahrt zur neuen Betriebshalle nur an der nordwestlichen Ecke des Grundstückes eingerichtet werden könne.

 

Herr Tegeler fragt, ob die Fläche an der geplanten Betriebshalle erhöht werden solle oder auf dem bisherigen Niveau bleibe.

 

Herr Klaas erklärt, dass die maximale Höhe der Betriebshalle 97,5 Meter üNHN betragen dürfe. Daher ist es unwahrscheinlich, dass Firma Wierling die Ackerfläche an dieser Stelle erhöht, da dann die Höhe der Betriebshalle nicht mehr die geplanten 13 Meter betragen werde.

 

Herr Tegeler fragt weiter, ob sichergestellt sei, dass Lieferungen nicht auf der Straße Magdheide abgeladen werden und bittet, dieses im Protokoll zu erwähnen.

 

Herr Bergmann erklärt, dass die Be- und Entladungen von Lieferanten auf dem Gelände der Betriebshallen stattfinden sollen.

 

Herr Janke fragt, wie weit die Betriebshalle von der Straße „Magdheide“ entfernt sein werde.

 

Herr Klaas sagt, dass die Betriebshalle 6 - 8 Meter von der Straße „Magdheide“ entfernt stehen werde. Es sei möglich, den Abstand zwischen Betriebshalle und der Straße „Magdheide“ um weitere 2 Meter zu vergrößern.

 

Herr Janke stellt die Frage, ob sich das Gewerbegebiet an dieser Stelle in Zukunft weiterhin vergrößern werde.

 

Herr Klaas verneint dies, und verweist auf den Regional-, den Flächennutzungs- und Bebauungsplan, sowie die in der Nähe befindlichen Wohngebäude mit ihren Schutzansprüchen.

 


Abstimmungsergebnis: 14:00:00 (J:N:E)