Sitzung: 11.09.2014 Rat der Gemeinde Nordkirchen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 00, Enthaltungen: 00
Vorlage: 086/2014
Beschluss
1.
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte und mit einem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss 2012 wird gemäß
§ 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme von 84.860.802,80 Euro und einem
Jahresfehlbetrag von 1.257.616,20 Euro festgestellt. Der Fehlbetrag in Höhe von
1.257.616,20 Euro wird auf die Rechnung des Jahres 2013 vorgetragen und dort
mit der allgemeinen Rücklage verrechnet.
2.
Die Mitglieder des Rates der Gemeinde Nordkirchen beschließen gemäß §
96 Abs. 1 GO NRW die uneingeschränkte Entlastung des Bürgermeisters bezüglich
des Abschlusses 2012.
Herr Bergmann erteilt Herrn Lunemann als Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses das Wort.
Herr Lunemann empfiehlt die Zustimmung.
Abstimmungsergebnis: 26:00:00 (J:N:E)