Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 07, Nein: 00, Enthaltungen: 07, Befangen: 00

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu der Bauvoranfrage auf Nutzungsänderung eines ehemaligen Autohauses in ein Gebäude mit drei Spielhallen.

 


Herr Bergmann und Herr Klaas erläutern den Sachverhalt.

 

Herr Klaas erklärt, dass aus konzessionsrechtlichen Gründen insgesamt 3 Räume mit jeweils 12 Spielautomaten eingerichtet werden sollen.

 

Herr Klaas sagt, dass dieser Antrag vom Bauausschuss lediglich unter planungsrechtlichen Gesichtspunkten zu betrachten sei und verweist auf die Erläuterungen zur planungsrechtlichen Situation in der letzten Sitzung.

 

Herr Tegeler nimmt im Namen der „Gruppe Nordkirchen“ Stellung zu der Bauvoranfrage auf Nutzungsänderung an der Lüdinghauser Straße 62. Er stellt fest, dass die Gruppe die Bauvoranfrage nicht befürworte.

 

Herr Tegeler fragt, ob und inwiefern der Antragsteller gegenüber Gemeindeverwaltung und Ratsmitgliedern Regressansprüche bzw. Schadenersatzansprüche erheben könne, wenn die Bauvoranfrage auf Nutzungsänderung im Bauausschuss abgelehnt werde.

 

Herr Tegeler ist überzeugt, dass die Ratsmitglieder keine Möglichkeit haben, die Spielhallen im bestehenden Gewerbegebiet an der Lüdinghauser Straße zu versagen. Die Ratsmitglieder haben über die Bauvoranfrage nach Recht und Gesetz zu entscheiden. Deshalb werde die Gruppe die Bauvoranfrage nicht ablehnen.

 

Herr Bergmann erklärt, dass die Verwaltung im Falle der Ablehnung des gemeindlichen Einvernehmens prüfen müsse, ob die Ratsmitglieder schadensersatzpflichtig sind.

 

Herr Klaas weist noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass wegen des nicht Vorliegens besonderer städtebaulicher Ablehnungsgründe das Einvernehmen zu diesem Antrag erteilt werden müsse.

 

Herr Tegeler beantragt für die „Gruppe Nordkirchen“, zu prüfen, ob und in welcher Höhe die Vergnügungssteuer so anzuheben sei, dass Spielhallen in Nordkirchen finanziell unattraktiv werden.

 

Herr Bergmann erklärt, dass es gesetzlich festgelegte Höchstgrenzen für die Steuer gebe. Den Prüfungsauftrag werde man erfüllen.

 


Abstimmungsergebnis: 07:00:07 (J:N:E)