Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag

 

Die Änderung der Geschäftsordnung wird mit folgenden Ergänzungen beschlossen.

 

§ 27 Abs. 8 wird ersatzlos gestrichen. Der bisherige § 27 Abs. 9 wird wie folgt geändert:

 

Das Fragerecht der Ausschussmitglieder (§ 17 dieser Geschäftsordnung) und das Fragerecht von Einwohnern (§ 18 dieser Geschäftsordnung) ist auf den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses beschränkt.

 

 


Herr Bergmann führt kurz in die Änderungen der Geschäftsordnung ein.

 

Anschließend äußert Herr Lübbert, dass es Wunsch der Gruppe sei, in der Geschäftsordnung zu verankern, dass es ein Fragerecht für Einwohner nicht nur in den Ratssitzungen sondern auch in den Ausschusssitzungen gebe. Man verspreche sich hier eine stärkere Bürgerbeteiligung in der Ausschussarbeit.

 

Herr Geiser äußert hierzu, dass hierdurch sicherlich auch eine Entlastung der Anfragesituation im Rat entstünde, weil es dem Bürger somit möglich sei, Anfragen direkt in den zuständigen Fachausschüssen zu stellen. Die CDU-Fraktion würde dieses Ansinnen daher unterstützen. Sichergestellt werden müsse allerdings, dass sich die Anfragen von Einwohnern thematisch auch nur auf den Zuständigkeitsbereich des entsprechenden Ausschusses bezögen.

 

Im Anschluss hieran entsteht eine Diskussion, inwieweit es sinnvoll sei, zukünftig die Unterlagen für Rats- und Ausschusssitzungen nur noch elektronisch zur Verfügung zu stellen.

 

Da es thematisch genau hierzu passt, macht Herr Bergmann an dieser Stelle schon die folgende Mitteilung der Verwaltung.

 

Rats- und Ausschussunterlagen in elektronischer Form

 

In der Verwaltung ist intensiv darüber diskutiert worden, in welchem Umfang es Sinn macht, bei Rats- und Ausschussunterlagen zukünftig aus Umwelt- und Kostengründen auf einen Ausdruck und Versand zu verzichten und diese nur noch elektronisch anzubieten. Schnell wurde klar, dass nur einheitliche Lösungen tatsächlich einen Vorteil bringen. Bei individuellen Regelungen für jedes Rats- oder Ausschussmitglied würde der erhöhte Personalaufwand alle Vorteile zunichtemachen.

 

Es wird daher vorgeschlagen, wie folgt zu verfahren:

 

Die Einladungen zu Rats- und Ausschusssitzungen werden, wie bisher, an alle Ratsmitglieder und die sachkundigen Bürger, die reguläres Mitglied des Ausschusses sind, in Papierform verschickt.

Auf den Versand der Niederschriften in Papierform wird komplett verzichtet. Sobald eine Niederschrift fertiggestellt ist, erfolgt eine Mitteilung per Email. Die Niederschrift kann dann im Ratsinformationssystem eingesehen werden.

 

 

Zu der hier von der Verwaltung vorgeschlagenen zukünftigen Verfahrensweise wird allgemeine Zustimmung geäußert.

 

Abschließend lässt der Vorsitzende abstimmen über folgenden


Abstimmungsergebnis: 16:00:00 (J:N:E)