Frau Spräner stellt den Antrag vor. Sie hebt noch einmal hervor, dass eine Bepflanzung auf dem Firmengelände schon länger zugesichert und entsprechend den Festsetzungen im Bebauungsplan auch verpflichtend sei. Bisher wurde nur teilweise angepflanzt.

 

Herr Pieper weist darauf hin, dass die Bepflanzung an der entsprechenden Stelle ursprünglich zugesichert war. Er schlägt vor, die Verwaltung zu beauftragen, der Firma Venneker eine Frist (Ultima Ratio) zu setzen, um die Bepflanzungen bis spätestens 2025 durchzuführen.

 

Herr Lachmann verweist auf ein Schreiben der Firma Venneker, in dem erwähnt wird, dass die dortige Versickerungsmulde in einem kleinen Bereich eine Heckenstruktur nicht zulässt.

 

Frau Spräner bemerkt, dass die Firma Venneker von sich aus die Verwaltung hätte informieren müssen, dass eine Bepflanzung an dieser Stelle nicht möglich sei.

 

Herr Stierl hebt hervor, dass der Antrag bereits Wirkung gezeigt habe, da die Firma Venneker in ihrer Stellungnahme Zusagen gemacht habe. Er betont, dass man der Firma eine Frist setzen müsse, innerhalb derer die Zusagen umgesetzt werden. Sollte dies nicht geschehen, müsse eine angemessene Maßnahme auferlegt werden.

 

Zum weiteren Vorgehen wird festgehalten, dass ein Entwurf eines entsprechenden Schreibens, in dem die Frist und die Anforderungen festgelegt werden, in der nächsten Ratssitzung vorgestellt werden soll. Außerdem soll in dieser Sitzung ein Beschluss mit folgendem Wortlaut gefasst werden:

 

Die Gemeinde verpflichtet die Firma Venneker schriftlich zur Bepflanzung des Grünstreifens nach § 178 BauGB bis zum 31.05.2025.