5.1.    Veranstaltung zur „WohnZukunft Südkirchen“

-        Der Abend am 17.9.2014 in der Gesamtschule wurde von etwa 50 Einwohnern Südkirchens gut besucht.

-        Moderation: Frau Frauns, Münster

-        Teilnahme auch von Vertretern der Regionale-2016-Agentur, Banken und Sparkassen, Wohnberatung Kreis Coesfeld, Wohnbauförderung Kreis Coesfeld, örtlichen Architekten

-        Wesentliche Themen in der Diskussion waren

-        bauliche Ergänzungen/Änderungen/ Umbauten vorhandener Häuser, um sie altengerecht und energieeffizient zu machen

-        Bisher fehlende Versorgungsangebote in Südkirchen, die den Standort auch für ältere Menschen attraktiv erhalten (Apotheke, Hausmeisterdienste im weiteren Sinne)

-        Fehlende Mobilität im Ort – Erweiterung der Angebote, um überörtliche Bahn- und Busverbindungen erreichen zu können

-        Zu einzelnen Themenfeldern werden jetzt exemplarische Lösungsansätze erarbeitet und mit den Bürgern in kleineren Gruppen weiter diskutiert.

 

 

5.2.    Normenkontrollklage gegen die Außenbereichssatzung „Berger“

In dem Verfahren hat am 26.08.2014 ein Ortstermin mit dem protokollführenden Richter und dem Antragsteller stattgefunden.

Termin für eine mündliche Verhandlung wurde dabei für Oktober diesen Jahres in Aussicht gestellt, inzwischen aber verschoben auf das Frühjahr 2015.

 

Der Kreis Coesfeld hat inzwischen die Baugenehmigung für die landwirtschaftliche Bienenhaltung und -zucht an dieser Stelle genehmigt.

 

 

5.3.    Verlängerung der Erlaubnis für das Aufsuchen von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken im Feld „Nordrhein-Westfalen-Nord“

Die Verwaltung hatte auf eine entsprechende Anfrage der Bezirksregierung Arnsberg aus Sicht der Gemeinde negativ geantwortet zu dem Antrag der ExxonMobil Production Deutschland GmbH auf Verlängerung der Erlaubnis.

 

In ähnlicher Weise, aber auch mit anderen Argumenten, haben sich andere Kommunen zu diesem Antrag geäußert.

 

Die Bezirksregierung Arnsberg teilt nun mit Schreiben vom 12.09.2014 mit, dass Sie folgende Bewertung vornimmt:

 

a)        Zum jetzigen Stand des Vorhabens ist noch nicht bekannt, wo Aufsuchungsarbeiten in der Örtlichkeit vorgenommen werden sollen. Auch sei letztlich erst mit Vorlage eines Betriebsplanes klar, welche Aufsuchungsarbeiten durchgeführt werden sollen. Grundsätzlich sei daher die Betroffenheit einer Gemeinde auch erst bei Vorlage eines Betriebsplanes ersichtlich.

b)        Erst wenn die Art der Aufsuchungsarbeiten im Betriebsplan beschrieben ist, kann beurteilt werden, ob die Bedenken eine realistische Grundlage haben. Im Übrigen ist die Bergbehörde durch Erlass vom 18.11.2011 der Landesministerien für Umwelt und Wirtschaft gebunden, z. B. die Durchführung von Bohrungen zurzeit nicht genehmigen zu dürfen.

 

Insgesamt war aus Sicht der Bergbaubehörde die Verlängerung der Erlaubnis zu genehmigen.

 

 

5.4.    Erweiterung des Gewerbegebietes Südkirchen, Raiffeisenstraße

Nach einem Gespräch mit der Bezirksregierung Münster am 19.09.2014 liegt jetzt die landesplanerische Zustimmung gemäß § 34 des Landesplanungsgesetzes zur Erweiterung des Gewerbegebietes Raiffeisenstraße vor.

Die Flächennutzungsplanänderung insgesamt wird jetzt zur Genehmigung der Bezirksregierung vorgelegt.