Sitzung: 23.09.2014 Ausschuss für Bauen und Planung
5.1. Veranstaltung zur „WohnZukunft Südkirchen“
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Der Abend am 17.9.2014 in der Gesamtschule wurde von etwa 50 Einwohnern
Südkirchens gut besucht.
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Moderation: Frau Frauns, Münster
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Teilnahme auch von Vertretern der Regionale-2016-Agentur, Banken und
Sparkassen, Wohnberatung Kreis Coesfeld, Wohnbauförderung Kreis Coesfeld,
örtlichen Architekten
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Wesentliche Themen in der Diskussion waren
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bauliche Ergänzungen/Änderungen/ Umbauten vorhandener Häuser, um sie altengerecht
und energieeffizient zu machen
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Bisher fehlende Versorgungsangebote in Südkirchen, die den Standort auch
für ältere Menschen attraktiv erhalten (Apotheke, Hausmeisterdienste im weiteren
Sinne)
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Fehlende Mobilität im Ort – Erweiterung der Angebote, um überörtliche Bahn-
und Busverbindungen erreichen zu können
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Zu einzelnen Themenfeldern werden jetzt exemplarische Lösungsansätze
erarbeitet und mit den Bürgern in kleineren Gruppen weiter diskutiert.
5.2. Normenkontrollklage gegen die Außenbereichssatzung „Berger“
In dem
Verfahren hat am 26.08.2014 ein Ortstermin mit dem protokollführenden Richter
und dem Antragsteller stattgefunden.
Termin für eine
mündliche Verhandlung wurde dabei für Oktober diesen Jahres in Aussicht
gestellt, inzwischen aber verschoben auf das Frühjahr 2015.
Der Kreis Coesfeld hat
inzwischen die Baugenehmigung für die landwirtschaftliche Bienenhaltung und
-zucht an dieser Stelle genehmigt.
5.3. Verlängerung der Erlaubnis für das Aufsuchen von Kohlenwasserstoffen zu
gewerblichen Zwecken im Feld „Nordrhein-Westfalen-Nord“
Die Verwaltung
hatte auf eine entsprechende Anfrage der Bezirksregierung Arnsberg aus Sicht
der Gemeinde negativ geantwortet zu dem Antrag der ExxonMobil Production
Deutschland GmbH auf Verlängerung der Erlaubnis.
In ähnlicher
Weise, aber auch mit anderen Argumenten, haben sich andere Kommunen zu diesem
Antrag geäußert.
Die
Bezirksregierung Arnsberg teilt nun mit Schreiben vom 12.09.2014 mit, dass Sie
folgende Bewertung vornimmt:
a)
Zum jetzigen Stand des Vorhabens ist noch nicht bekannt, wo
Aufsuchungsarbeiten in der Örtlichkeit vorgenommen werden sollen. Auch sei
letztlich erst mit Vorlage eines Betriebsplanes klar, welche
Aufsuchungsarbeiten durchgeführt werden sollen. Grundsätzlich sei daher die
Betroffenheit einer Gemeinde auch erst bei Vorlage eines Betriebsplanes ersichtlich.
b)
Erst wenn die Art der Aufsuchungsarbeiten im Betriebsplan beschrieben
ist, kann beurteilt werden, ob die Bedenken eine realistische Grundlage haben.
Im Übrigen ist die Bergbehörde durch Erlass vom 18.11.2011 der
Landesministerien für Umwelt und Wirtschaft gebunden, z. B. die Durchführung
von Bohrungen zurzeit nicht genehmigen zu dürfen.
Insgesamt war aus Sicht der Bergbaubehörde die
Verlängerung der Erlaubnis zu genehmigen.
5.4. Erweiterung des Gewerbegebietes Südkirchen, Raiffeisenstraße
Nach einem Gespräch mit der
Bezirksregierung Münster am 19.09.2014 liegt jetzt die landesplanerische
Zustimmung gemäß § 34 des Landesplanungsgesetzes zur Erweiterung des
Gewerbegebietes Raiffeisenstraße vor.
Die Flächennutzungsplanänderung insgesamt wird jetzt zur Genehmigung der
Bezirksregierung vorgelegt.