Herr Lübbert übergibt das Wort an Herrn Klaas.

 

Herr Klaas stellt nach dem Ortstermin fest, dass eine grundsätzliche Bebaubarkeit der Grünflächen zwischen Hauptstraße und Platanenweg bei entsprechender Änderung des Bebauungsplanes denkbar sei. Bei der Diskussion vor Ort habe sich rausgestellt, dass die Erschließung der Grundstücke von zentraler Bedeutung sein werde.

 

Hier habe man nun 2 Möglichkeiten der Erschließung erkannt:

 

  • Erschließung über die Straße Platanenweg und
  • Erschließung über die Hauptstraße in den Fuß- und Radweg zwischen Unterstraße 3 und Hauptstr. 6 mündend,

 

Herr Quante erklärt für die CDU, dass man die Erschließung über den Platanenweg favorisiere. Eine Erschließung über die Hauptstraße und den Fuß- und Radweg sei sicherlich aus brandschutztechnischen Gründen und der Nähe der möglichen Erschließungsstraße zu Gebäuden kritisch zu sehen. Bei der Ausfahrt in die Unterstraße bestehen schlechte Sichtverhältnisse.

 

Unabhängig davon werfe man jedoch die Frage auf, ob eine Bebauung dieser Grünflächen überhaupt erforderlich sei.

 

Herr Steinhoff für die der Gruppe konstatiert, dass solche Anfragen von Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Nordkirchen in Zukunft öfters gestellt werden. Die Gesetzgebung des Bundes und des Landes seien in ihren Zielen zur Raumordnung klar aufgestellt. Das Ziel der Nachverdichtung in den Siedlungsgebieten steht fest. Daher müsse sich auch die Gemeinde Nordkirchen jetzt schon über genau solche Flächen unterhalten und eine Bebaubarkeit ermöglichen.

 

Herr Steinhoff erklärt weiter, dass die Erschließung der Grundstücke vor dem Hintergrund der spärlichen Alternativen über den Platanenweg gesichert werden solle.

 

Herr Tepper fragt, ob die verkehrs- und abwassertechnische Erschließung auch getrennt werden könne, da hier das Gefälle der Grundstücke ein Problem darstellen könnte.

 

Herr Klaas erklärt, dass die Verwaltung alle Möglichkeiten überprüfen werde und selbstverständlich eine getrennte verkehrs- und abwassertechnische Erschließung denkbar wäre.

 

Herr Reichmann stimmt grundsätzlich der geforderten Nachverdichtung im Innenbereich zu. Er stellt aber auch fest, dass in den nächsten Jahren mit wachsendem Leerstand bei Wohnhäusern zu rechnen sei, da der demografische Wandel auch in der Gemeinde Nordkirchen erkennbar sein werde. Viele Häuser ständen dann leer, gleichzeitig seien aber die restlichen öffentlichen Grünflächen Neubauten gewichen. Das könne nicht das Ziel der Gemeinde sein. Zu bedenken ist ebenfalls die Ausgleichsverpflichtung der Gemeinde bei Aufgabe der öffentlichen Grünfläche.

 

Herr Lübbert erklärt, dass die Verwaltung die Anregungen aufgenommen habe, diese berücksichtige werde und für eine der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Bauen und Planung mit einem Entwurfsplan zu rechnen sei, in der die verkehrs- und kanaltechnische Erschließung dieser Grundstücke dargestellt ist.