Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat stellt gem. § 116a GO NRW fest, dass die Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2023 vorliegen.


Herr Bergmann stellt den Sachverhalt vor.

 

Da es keine Wortmeldungen gibt, wird über den Beschlussvorschlag abgestimmt.


Abstimmungsergebnis: 27:00:00 (J:N:E)